Der Freistaat Sachsen hat das letzte Woche vom Bautzener Landkreis initiierte 1G-Modell abgelehnt. Eine detaillierte schriftliche Begründung stand am Montag noch aus, wie das Portal Alles-Lausitz am Montag berichtet.
Der Landkreis wurde lediglich per E-Mail aus Dresden darüber informiert, dass das angedachte Modell vor allem deswegen nicht erlaubt werden könne, da eine Testpflicht für Geimpfte und als genesen geltende Menschen nicht mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in Einklang zu bringen sei.
Da bereits die bundesrechtliche Maßnahme Vorrang hat, könne diese nicht durch ein auf Landesrecht beruhendes Modellprojekt ausgehebelt werden, so die Begründung. Die Sächsische Zeitung hatte bereits am Freitag eine Stellungnahme vom Freistaat vorliegen, wonach Modellprojekte nicht genehmigt werden können, da diese "nicht nur ein Abweichen von Beschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, sondern auch Abweichungen von bundesrechtlichen Regelungen zum Inhalt haben".
Letzteres sei hier der Fall, denn es "gibt derzeit keine Rechtsgrundlage zur allgemeinen Einführung einer Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen, da diese Personengruppen nach aktueller Rechtslage als negativ getestet gelten".
Der Landkreis Bautzen wird eigenen Angaben zufolge nun zunächst die schriftliche Begründung der Ablehnung abwarten.
Dabei seien auch die Gespräche zwischen Bund und Ländern zu neuen Corona-Maßnahmen entscheidend, erst danach solle nach Vorlage der genauen Gründe entschieden werden, ob der Landkreis das Modell überarbeitet und erneut in Dresden einreicht oder die Sache aufgibt.
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