Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) von Baden-Württemberg hat sich in einem Schreiben an ihre Mitglieder zum Thema des Umgangs von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit ungeimpften Patienten befasst. Darin bezeichnete sie Impfverweigerung als "frech und gesellschaftlich inakzeptabel". Und weiter:
"Spätestens dort, wo man andere gefährdet, ist Corona und Impfen keine Privatsache mehr."
2G- oder 3G-Regeln zu einer Voraussetzung für medizinische Behandlungen zu machen, werde daher in der aktuellen Debatte "völlig zu Recht" gefordert, heißt es in dem Schreiben weiter. Allerdings – so wird in der Folge festgestellt – gebe es derzeit "keinerlei Rechtsgrundlage" für die Umsetzung einer entsprechenden Regelung.
Die KV empfiehlt ihren mehr als 23.000 Mitgliedern daher als "Lösungsansatz" die Option, "getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere einzurichten". Dies sei zulässig, so meinen die Verfasser. So sei beispielsweise denkbar, die 3G-Sprechstunde von 8 bis 18 Uhr und die für alle anderen von 7:00 bis 7:10 Uhr stattfinden zu lassen. Zur Frage, wie mit jenen Patienten umzugehen sei, die keine Auskunft über ihren Impfstatus geben wollen, empfehlen die Autoren folgendes Vorgehen:
"Wer keine Auskunft abgeben möchte, der kann in die non 3G-Sprechstunde verwiesen werden."
Die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner äußerte sich auf ihrem Telegram-Kanal indes "zutiefst entsetzt über die Scham- und Skrupellosigkeit dieser Ärzte". Das Schreiben sei ein "öffentlicher Aufruf zu Straftaten". Derzeit seien mindestens 30 Prozent der Einwohner Baden-Württembergs nicht geimpft, was mehr als 3 Millionen Menschen entspreche. Bahner empfiehlt den Betroffenen, die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie das Sozialministerium Baden-Württemberg anzuschreiben und jeweils individuelle Beschwerden zu übersenden.
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