Aufgrund der gestiegenen Inzidenzen hat sich der Berliner Senat am frühen Mittwochabend auf eine flächendeckende 2G-Regel für die Stadt geeinigt. Der Schritt wurde bereits am Sonntag von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) angekündigt. Zuvor hatte die Berliner Zeitung darüber berichtet.
Somit dürfen nur noch gegen Corona geimpfte oder genesene Personen ins Kino, Theater oder ins Restaurant. Ein negativer Test ist nicht mehr ausreichend. Die Regelung betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen oder Thermen und Vergnügungsstätten wie Spielhallen. Auch geschlossenen Räume in Freizeitparks, in Zoos und im Tierpark sind von der Regelung betroffen. 2G gilt ebenso für Sport in Innenräumen, Fitness- und Tanzstudios. Auch zu Veranstaltungen im Freien wie zum Beispiel in Fußballspielen sind ab 2.000 Teilnehmern nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen.
Ab Montag gilt 2G auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche, Kosmetik- und sexuelle Dienstleistungen. Der Einzelhandel ist von der Regelung ausgenommen, auf Weihnachtsmärkten bleibt die 2G-Regel optional. Der Senat gab zudem die Empfehlung an Unternehmen, 50 Prozent der Angestellten im Homeoffice zu lassen. Für "patientennahes Personal" in Krankenhäusern gibt es eine 3G-Regel. Wie es aus Teilnehmerkreisen heißt, sind Personen unter 18 Jahren von der 2G-Regelung ausgenommen und können auch mit einem negativen Test am öffentlichen Leben teilnehmen. Dies gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Außerdem gilt 3G für Gottesdienste und bei Veranstaltungen der Demokratieausübung und Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte. Wie rbb24 berichtet, habe die stellvertretende Senatssprecherin bestätigt, dass auch auf Demonstrationen 3G gilt. Mit der Regelung reagierte der Senat auf die stark gestiegenen Inzidenzen. Laut dem Robert Koch-Institut liegt diese aktuell bei 227,8.
Nachtrag: rbb24 hat seine Meldung mittlerweile korrigiert: "Weiterhin 3G kann gelten bei Gottesdiensten und bei Veranstaltungen der Demokratieausübung und Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte, etwa Parteitagen. Bei Demonstrationen draußen sowie beim Einkaufen oder im ÖPNV gilt weder 2G noch 3G: Hier bleibt es bei Maskenpflicht und Abstandsregeln. Zunächst hatte eine Senatssprecherin von einer 3G-Regel für Demos gesprochen, dies später jedoch konkretisiert."
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