Die Hauptstadt ist nicht zu Unrecht stolz auf ihre renommierten universitären Institutionen, zu denen die Humboldt-Universität (HU) ebenso zählt, wie etwa die Freie Universität Berlin (FU), oder auch die Technische Universität (TU). Doch auch in den altehrwürdigen Hallen für höhere akademische Weihen führt die Diskussion um die Eindämmung von COVID-19 seit Wiederbeginn der Vorlesungszeit am 18. Oktober 2021 zu keinesfalls immer unumstrittenen Maßnahmen.
Dies beginnt bereits bei der Frage, wie viele Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden, oder eben nicht. Zwar ist man sich uniübergreifend einig, dass so viele Präsenzveranstaltungen wie möglich stattfinden sollen. Doch in der Realität decken sich Anspruch und Wirklichkeit zum jetzigen Zeitpunkt keineswegs, wie Recherchen der Berliner Zeitung ergaben. Besonders bescheiden ist die Präsenz-Quote demzufolge bei der Alice-Salomon-Hochschule, also der Bildungsinstitution die sich vorrangig dem Themenkomplex Soziale Arbeit verschrieben hat. Sie bietet aktuell "keine vollständigen Veranstaltungen in Präsenz" an.
Einigkeit herrscht derweil darüber, dass zur Eindämmung von COVID-19 kein Weg an der sogenannten 3G-Regel vorbeiführt (geimpft, getestet, genesen). Da offiziell keine Impfpflicht herrscht, die Schnelltests für Ungeimpfte aber seit dem 11. Oktober kostenpflichtig sind, bedeutet dies für die an Präsenzveranstaltungen der HU, FU und TU interessierten Studenten einen tiefen Griff ins allzu oft ohnehin nicht üppig gefüllte Portemonnaie.
Wie die Zeitung mit Verweis auf die Berliner Staatskanzlei berichtet, schlägt ein entsprechender Schnelltest mit 14,90 Euro zu Buche. Und während FU und HU den Impfstatus stichprobenartig kontrollieren, geht man an der TU noch einen Schritt weiter. So heißt es auf den Seiten der Uni zum Thema 3G:
"Bei Veranstaltungen mit bis zu 40 gemeldeten Teilnehmer*innen sind die jeweiligen Lehrpersonen für die Überprüfung zuständig. Für größere Lehrveranstaltungen wird zusätzliches Sicherheitspersonal für die Einlasskontrolle gestellt."
Für geimpfte Studenten hält man zudem eine weitere Maßnahme parat, um die Kontrollen mutmaßlich noch etwas effektiver gestalten zu können: den Impfsticker. Dieser wird auf dem Studentenausweis angebracht. Sollte man noch nicht im Besitz dieses Dokuments sein, hat man Anrecht auf den "TU-Impfnachweis".
"Diese Aufkleber erleichtern und beschleunigen die Zugangskontrolle zu den Lehr- und Lernräumen."
Seit dem 4. Oktober wird der Impfsticker den Studenten an einer speziellen Ausgabestelle ausgehändigt. Er gilt für das gesamte Wintersemester 2021/2022 und ist von nun an "für die Zugangskontrolle zu lehrbezogenen sowie wissenschaftlichen Veranstaltungen und Events erforderlich".
Auch über Berlin hinaus liegt der Impfsticker im Trend. So etwa an der Universität zu Köln. Um die 3G-Kontrollen vor den Präsenzveranstaltungen zu beschleunigen, wird den geimpften Studierenden für den Express-Zugang zur wissenschaftlichen Veranstaltung angeboten, den "gut erkennbaren, offiziellen 'UzK-Impfsticker'" zu verwenden.
Auch an der Universität Siegen gilt 3G. Dort werden Berichten zuolge jedoch statt des Impfstickers fälschungssichere und leicht erkennbare sogenannte Vignetten ausgegeben. Diese erhalten Geimpfte und Genesene.
"Die Entscheidung für oder gegen die 2G-Vignette ist natürlich freiwillig."
Die Leibniz Universität und die Hochschule Hannover bieten wiederum "Festivalbändern" ähnliche Impfarmbänder für Geimpfte und Genesene an. Auch hier sollen durch die Maßnahme lange "Kontrollschlangen" vermieden werden. Für die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Laura Pooth, geht diese Entwicklung allerdings zu weit:
"Eine öffentlich sichtbare Kenntlichmachung geimpfter Personen lehnen wir ab. Der Schutz dieser sensiblen Informationen muss elementar sein. Impf-Bändchen sind der falsche Weg."
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