Im Einsatz gegen einen sogenannten Grenzgang hat die Polizei in Brandenburg an der polnischen Grenze bei Guben mehr als 50 zum Teil bewaffnete Personen aufgegriffen, die Migranten an der Einreise nach Deutschland hindern wollten. Bei der Überprüfung der aufgegriffenen Personen seien nach Angaben der Polizei Pfeffersprays, ein Bajonett, eine Machete und Schlagstöcke sichergestellt worden. Die aufgegriffenen Personen stammten aus Brandenburg, aber auch aus Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Berlin. Die Personen bekamen Platzverweise und hätten die Region um Guben daraufhin verlassen.
Vonseiten der Polizei hieß es weiter, die Personen seien dem Aufruf der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" zu einem "Grenzgang" gefolgt. Eine als Gegenveranstaltung abgehaltene Mahnwache in der Gubener Innenstadt sei jedoch ohne Störungen verlaufen.
Bundesinnenminister Host Seehofer hatte bereits angekündigt, dass er die Kontrollen an der grünen Grenze zu Polen aufgrund der irregulären Zuwanderung verstärken wolle. Wie er gegenüber dem Springer-Blatt Bild am Sonntag erklärte, habe er bereits acht Hundertschaften zur Unterstützung der Bundespolizei dorthin entsandt. "Falls notwendig", sei er bereit, dort noch weiter zu verstärken, um den Grenzraum und die grüne Grenze zu Polen engmaschig zu kontrollieren. Seit August hat die Zahl der über Weißrussland und Polen nach Deutschland einreisenden Migranten deutlich zugenommen. Seehofer machte auch deutlich, dass dort gegebenenfalls Grenzkontrollen erwogen werden könnten:
"Wir haben in der vergangenen Woche die Verlängerung der Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für weitere sechs Monate in Brüssel angemeldet. Sollte sich die Situation an der deutsch-polnischen Grenze nicht entspannen, muss auch hier überlegt werden, ob man diesen Schritt in Abstimmung mit Polen und dem Land Brandenburg gehen muss."
Die Entscheidung werde laut Seehofer jedoch auf die neue Regierung zukommen. Zwischen den Ländern des Schengenraumes gibt es eigentlich keine stationären Grenzkontrollen. In besonderen Gefahrenlagen sind allerdings Ausnahmen möglich.
Mehr zum Thema - Gute Mauern, böse Mauern und falsche Versprechungen