Der Würzburger Messerstecher war bei seiner Attacke auf Passanten Ende Juni nach psychiatrischer Einschätzung schuldunfähig. Zu diesem Ergebnis kamen die beiden im Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen unabhängig voneinander, teilten das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft München am Freitag mit.
Was genau den Somalier zu Angriffen auf ihm offensichtlich völlig unbekannte Menschen trieb, bleibt weiter unklar. Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund gebe es weiterhin nicht, so die Ermittler.
Mit dem neuerlichen Gutachten spricht nun vieles dafür, dass es gegen den 32-Jährigen ein sogenanntes Sicherungsverfahren – wahrscheinlich vor dem Landgericht Würzburg – geben wird. Bei solchen Verfahren geht es um die Unterbringung eines Beschuldigten in einer gesicherten psychiatrischen Einrichtung.
Das Bayerische Landeskriminalamt meldet auf Twitter:
Die Staatsanwaltschaft erhebt dann auch keine Anklage wie in normalen Strafverfahren, sondern verfasst eine Antragsschrift. Der Beschuldigte bleibt dabei Beschuldigter, wird aber nicht zum strafrechtlich Angeklagten. Dennoch gibt es eine Verhandlung vor einem Gericht – in diesem Fall wohl vor einer Kammer des Schwurgerichts.
In einer Pressemitteilung erklärt die Polizei des Freistaats Bayern:
"Dies bedeutet nicht, dass seitens der ermittelnden Stellen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen oder er unschuldig ist. Er befindet sich weiterhin in Haft, ist jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht."
Erwiesen ist, dass der Migrant am 25. Juni in der Stadt am Main auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen hatte. Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Zudem gab es vier Leichtverletzte. Die Ermittler hatten auf Basis eines ersten psychiatrischen Gutachtens bereits am 20. Juli mitgeteilt, dass der Mann zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.
(rt/dpa)
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