In Frankreich wurde nach den Anschlägen auf das Bataclan im Jahr 2015 der Notstand verhängt. Inzwischen ist er zwar aufgehoben, aber nicht verschwunden – die meisten Notstandsregelungen wurden von der Regierung Macron schlicht zum Normalzustand gemacht.
Ähnliches zeichnet sich auch in Bezug auf die epidemische Notlage nationaler Tragweite ab. So erklärte die Düsseldorfer Staatskanzlei, den Länderregierungschefs sei es "von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen".
Auf der Pressekonferenz nach dem Treffen erklärte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet, es brauche weiter bundeseinheitliche Regelungen. Die Ministerpräsidentenkonferenz erwarte, dass der Bundestag bis zum 25. November eine Rechtsgrundlage dafür schaffe.
Auch der scheidende Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller, äußerte, mit dem Ende des Notstands dürften nicht die notwendigen Rechtsgrundlagen wegbrechen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder deutete an, wie nach dem Wunsch der Ministerpräsidentenkonferenz das neue "Normal" aussehen soll: "Der Schutz der Pflegeheime und Schulen, Tests, Masken, 3G- und 2G-Regeln müssen möglich bleiben."
Hoffnungen, ein Ende des epidemischen Notstands bedeute ein Ende der Grundrechtseingriffe, wurden damit von den versammelten Ministerpräsidenten zunichtegemacht.
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