Die Landeswahlleitung will laut der Nachrichtenagentur dpa beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es laut Landeswahlleiterin Petra Michaelis Wahlrechtsverstöße gegeben. Das könne Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben, sagte Michaelis laut dpa am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet in dem Zusammenhang von falschen oder fehlenden Wahlzetteln sowie Stimmabgaben weit nach 18 Uhr am Wahltag. In 207 der 2.257 Berliner Wahllokalen sei es am 26. September unter anderem bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus zu Wahlpannen gekommen. Das habe Landeswahlleiterin Michaelis am Donnerstag bei der Sitzung des Berliner Landeswahlausschusses eingeräumt.
Sie bezeichnete die Zahl 207 als "erschreckend". In den betroffenen Wahllokalen lagen Berichten zufolge unter anderem falsche Stimmzettel aus. Erste Unstimmigkeiten seien bereits am 23. August festgestellt worden, sagte Michaelis laut rbb. Kartons mit falsch einsortierten Stimmzetteln seien bereits zu dem Zeitpunkt aufgefallen.
Warnungen bereits vor der Wahl
Bis zum Wahltag seien mehrere entsprechende Warnungen herausgegeben worden. Michaelis nannte als Grund Falscheinsortierungen in der Druckerei. In Folge der gleichzeitigen Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus, zur Bezirksverordnetenversammlung und der Abstimmung zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen seien die Wahllokale manchmal mit der Zahl der Unterlagen überfordert gewesen.
Zur Liste der Pannen, die Michaelis vorlegte, gehören laut rbb auch "Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor den Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich".
Im Wahlkreis 2 in Marzahn-Hellersdorf sowie im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, wird berichtet. Das könnte Auswirkungen auf die Mandatsverteilung in Berlin haben, wie es heißt.
In beiden betroffenen Wahlkreisen seien die Abstände zwischen Erst- und Zweitplatziertem "sehr gering", zitiert der rbb die Landeswahlleiterin. Dies müsse unabhängig nachgeprüft werden, sagte Michaelis danach. Sie hält als Ursache falsche Stimmzettel beziehungsweise die vorzeitige Schließung der Wahllokale für möglich.
Müller: Wahl nicht verfälscht
Einsprüche gegen die Wahlergebnisse sind dem Bericht nach "generell erst nach Veröffentlichung des amtlichen Wahlendergebnisses im Berliner Amtsblatt" möglich. Das ist bisher noch nicht geschehen und muss spätestens sechs Wochen nach der Wahl erfolgen. "Anders als verschiedene Medien berichteten, können nicht gleich heute Einsprüche gestellt werden", erklärte Michaelis dem rbb zufolge.
Laut dem Sender wird sich der Innenausschuss in einer Sondersitzung am Freitag ebenfalls mit den Folgen und Konsequenzen aus dieser Wahl befassen. Mittlerweile würden aus allen zwölf Bezirken Berichte zu den Vorgängen am Wahlsonntag vorliegen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Innensenator Andreas Geisel (beide SPD) erklärten auf einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag, aus ihrer Sicht wurde die Wahl durch die Fehler und Pannen nicht verfälscht. Geisel schloss aber laut rbb Nachwahlen in einzelnen Wahlkreisen nicht aus.
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