Wer von Hartz IV lebt, bekommt ab dem kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat. Damit steigt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene ab 2022 auf 449 Euro pro Monat. Das ist weit weniger als ein Prozent. Eine entsprechende Kabinettsverordnung beschloss der Bundesrat am Freitag. Insgesamt erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Sozialverbände und die Linke kritisieren die Erhöhung als zu gering.
Das Statistische Bundesamt errechnet den "Regelbedarf" jährlich anhand der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die derzeit deutlich anwachsenden Verbraucherpreise gingen allerdings noch nicht in diese Berechnungen der neuen Sätze für 2022 ein. Sie würden erst für 2023 berücksichtigt werden, sagte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Erwachsene Partner und Ehegatten bekommen künftig 404 Euro. Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren gibt es im neuen Jahr 376 Euro, ebenfalls 3 Euro mehr als bisher. Um jeweils 2 Euro steigt der Satz sowohl für 6- bis 13-Jährige als auch für 0- bis 5-Jährige (311 bzw. 285 Euro). Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus und Volljährige in Einrichtungen steigt der Satz von 357 auf 360 Euro. Die Mehrkosten insgesamt werden damit auf 190 Millionen Euro im kommenden Jahr geschätzt.
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Während in Wirtschaftsmagazinen von einer bevorstehenden oder gar bereits begonnenen Stagflation die Rede ist, scheint die Inflationsrate – die im September mit 4,1 Prozent einen Höchststand seit beinahe 30 Jahren erreichte – offenbar ein weniger kurzzeitiges Phänomen zu sein, als zuvor angenommen. Am Donnerstag sagte die EZB-Direktorin Isabel Schnabel, dass der Preisdruck aufgrund mehrerer Unsicherheitsfaktoren auch im kommenden Jahr hoch bleiben könne. Die Teuerung zieht sich durch alle Lebensbereiche – von Energie über Nahrungsmittel bis zu Dienstleistungen – und ist somit also weder für sogenannte Aufstocker noch für Kurz- oder Langzeitarbeitslose und deren Familien abwendbar. Bereits vor der Corona-Krise sparte jeder dritte Arbeitslose in Deutschland an seiner Ernährung und an Heizkosten.
Hartz IV-Kürzungen durch die Hintertür
Fünfzehn Sozialverbände appellierten daher an den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD), diese ökonomische Realität bei den neuen Regelsätzen einzukalkulieren:
"Preissteigerungen müssen immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden. Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen", hieß es in dem Schreiben.
Sie sehen die vorgebliche Erhöhung infolge der gestiegenen Preise faktisch als eine Kürzung der Regelsätze durch die Hintertür:
Die Aufforderung unterzeichneten etwa der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK sowie die Diakonie Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte eine komplette Neuberechnung der Regelbedarfe. Die Kinderarmutsquote könne mit einer "kümmerlichen Regelsatzerhöhung" in Deutschland nicht gesenkt werden, erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. Regelsätze sollten seinen Worten nach "auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht".
Die Linke kritisierte die Anpassung als deutlich zu gering und verwies auch auf die gesamtgesellschaftliche Dimension. Die neuen Regelbedarfe bedeuteten einen realen Kaufkraftverlust, sagte die Linke-Politikerin Katja Kipping am Freitag dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), denn für die Anpassung des Regelbedarfs sei der von einer abgesenkten Mehrwertsteuer gekennzeichnete Zeitraum vom Juli 2020 bis Juni 2021 als Berechnungsgrundlage herangezogen worden. Kipping zufolge führe das zu einer "Verzerrung", denn die Preise seien mittlerweile längst gestiegen.
Nach Ansicht des Politikers Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), der auch Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und Sprecher für Sozialpolitik ist, sollten Erhöhungen der Hartz-IV-Sätze zum Thema bei den Koalitionsverhandlungen gemacht werden. Seine Partei fordert eine stärkere Anhebung der Regelsätze. "Wenn der aktuellen Regierung dazu Wille und Kraft fehlen, dann muss die nächste Koalition dies verbindlich vereinbaren", sagte der Sozialexperte dem RND am Freitag.
Die FDP forderte eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen. "Die Diskussion um höhere Hartz-IV-Sätze würde sich für die Meisten erübrigen, dürften Menschen in Hartz IV mehr vom selbst verdienten Geld behalten", sagte der Sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Pascal Kober.
Doch die Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berief sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Methodik, welche bei der Anpassung des Bedarfs keinen Entscheidungsspielraum biete. Das Bundesverfassungsgericht habe die gesetzlichen Grundlagen als verfassungsgemäß beurteilt. Über Änderungen am System der Grundsicherung oder an der Fortschreibung müsse die künftige Bundesregierung entscheiden, sagte die Sprecherin.
Mit den jährlichen Anpassungen sollte die Bundesregierung laut Gericht ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Dies ist laut einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze mit der zum 1.1.2022 geplanten Erhöhung der Regelsätze nicht gegeben, diese seien daher verfassungswidrig. Darauf verweisen auch die Sozialverbände in ihrem Appell. Demnach müsse die jetzt bereits absehbare Kaufkraftminderung gemäß dem Grundgesetz für Grundsicherungsbeziehende angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten durch den Gesetzgeber umgehend abgewendet werden.
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(dpa/ rt de)