Bayerns Regierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Ausgangssperren nicht akzeptieren. Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter die strengen Corona-Maßnahmen in Bayern für unzulässig erklärt (RT DE berichtete). Unter anderem wurde bemängelt, dass damals einzelne Personen ohne bestimmten Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften, obwohl das von ihnen ausgehende Infektionsrisiko gering war.
Die Richter kritisierten zudem, dass die Bürger unter Generalverdacht gestellt würden, weil man ihnen unterstelle, dass sie beim Verlassen des Hauses Menschenansammlungen bilden. In der Gerichtsentscheidung (Az. 20 N 20.767) hieß es dazu ungewöhnlich deutlich, dass "dies ein rechtswidriges Verhalten der Bürger unterstellt und dieses sogar voraussetzt". Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa an, dass man gegen den Entschluss in Revision gehen wolle. Zuständig wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der bayerische Gesundheitsminister sagte:
"Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren."
Holetschek sieht die Situation anders als der Verwaltungsgerichtshof. Angeblich habe eine "Vielzahl an Gerichtsentscheidungen" bestätigt, dass der Weg der bayerischen Regierung "ein rechtskonformer war". Man musste damals in einer Situation, in der man noch wenig über den Umgang mit SARS-CoV-2 wusste, schnell und entschlossen handeln, so der Gesundheitsminister. In den sozialen Medien entfachte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs eine kontroverse Debatte. Unter dem Hashtag #söderrücktritt forderten allein bis Donnerstagsabend mehr als 7.700 Kritiker den Rücktritt des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und entluden ihren Frust. So schrieb ein Nutzer:
"Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn ein Politiker amtsmissbräuchlich 13 Millionen Menschen ihrer Freiheit beraubt und u.v.a. Artikel 11 Absatz 1 Grundgesetz missachtet? Oder ist das in Bayern wie Falschparken?"
Aber auch aus der Politik hagelte es Kritik an Söder. Der Familienminister Nordrhein-Westfalens, Joachim Stamp (FDP), erklärte etwa:
"Was sind Armin Laschet und ich von Söder kritisiert worden, weil wir in NRW keine landesweite Ausgangssperre verhängt haben. [...] Nun ist amtlich: Söder hat die Verfassung gebrochen. Wenn er auch nur einen Funken Anstand hätte, würde er sich mindestens öffentlich entschuldigen."
Söder hat sich bisher noch nicht selbst zu dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs geäußert.
Mehr zum Thema - "Fragwürdiges Menschenbild" – Söders Ausgangssperre war rechtswidrig