Wiederholte Berateraffäre nicht auszuschließen: Verteidigungsministerium sucht neue Anwaltskanzlei

Das Bundesverteidigungsministerium sucht eine neue Anwaltskanzlei und veröffentlicht dazu eine Ausschreibung. Diese könnte rechtswidrig sein. Erinnerungen an die Berateraffäre unter von der Leyen werden wach. Ein Kommentar des Ministeriums steht bislang aus.

Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war glimpflich aus der Berateraffäre davongekommen. Sie hatte sich vor einem Untersuchungsausschuss erklären müssen, wie die Ausschreibungen ihres Ressorts zustande kamen, in dem anscheinend Berater den Vorzug erhalten hatten, die über gute Kontakte zum Verteidigungsministerium verfügten. Die Verträge waren bis zu 200 Millionen Euro wert gewesen. Der Bundesrechnungshof war zu dem Ergebnis gelangt, dass diese nicht ordnungsgemäß vergeben wurden. Ein neunköpfiger Ausschuss befasste sich vom März 2019 bis Februar 2020 mit der Prüfung der Rechts- und Regelverstöße. 

Heute bekleidet von der Leyen das Amt der EU-Kommissionspräsidentin. Letztes Jahr, als sie vor den Ausschuss trat, bestritt sie nicht, dass Fehler gemacht worden seien, aber sie verteidigte die Vergabe der Aufträge dennoch: 

"Ohne Hilfe von außen war die Digitalisierung der Bundeswehr und des Ministeriums nicht zu stemmen."

Dabei erklärte sie Ende 2013, als sie Bundesverteidigungsministerin wurde, dass sich die Bundeswehr auf einem Schrumpfkurs befand. Danach aber habe sich die außenpolitische Sicherheitslage stark verändert, so von der Leyen. Dabei nannte sie die Krim-Krise, den IS-Terror in Syrien und im Irak und die dadurch hervorgerufene Flüchtlingskrise, aber auch Terroranschläge auf dem Boden der Europäischen Union.

Nun könnte sich eine Affäre ähnlicher Art unter der derzeitigen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wiederholen. Die öffentliche Ausschreibung des Ministeriums auf der Suche nach einer neuen Kanzlei könnte rechtswidrig sein. Eine Reaktion des Verteidigungsministeriums steht noch aus.

Die CDU-Politikerin Kramp-Karrenbauer musste sich bereits wegen rechtsextremistischer Verdachtsfälle und einer zweifelhaften Munitionswirtschaft bei der Bundeswehr behaupten. Hinzu kamen nun die spät gestarteten Evakuierungsflüge aus Afghanistan, nachdem die Taliban in die afghanische Hauptstadt eingefallen waren.

Diese und den Einsatz der Bundeswehr wollte sie in einer Afghanistan-Aufarbeitungskonferenz bereinigen. Von Union, SPD, Grünen und FDP aber erhielt Kramp-Karrenbauer bereits eine Absage, welche die Parteien gemeinsam vereinbart hatten. Kurz nach der Bundestagswahl befinden sie sich derzeit in einer Sondierungsphase und sehen den Zeitpunkt daher als völlig falsch an. Zudem wird kritisiert, dass Kramp-Karrenbauer kein Mandat mehr für eine solche Aufgabe habe. 

FDP-Chef Christian Lindner betonte, man müsse den Afghanistan-Einsatz "selbstverständlich aufarbeiten". Aber "in welcher Form dies geschieht, muss der kommende Bundestag entscheiden". Die CDU musste bei der Wahl einen historischen Verlust hinnehmen und landete knapp hinter der SPD. Die Grünen wurden drittstärkste Kraft, gefolgt von der FDP. 

Mehr zum Thema - Hunderte Millionen Euro für externe Berater: Abgeordnete fordern Erklärung von EU-Kommission