"Wenn viele Beschäftigte in Kitas, Schulen und Kliniken Impfungen weiter verweigern, sollte der Gesetzgeber ernsthaft über eine Impfpflicht in diesen sensiblen Bereichen nachdenken", erklärte Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Damit bringt der Präsident der Kinder- und Jugendärzte das Thema einer verpflichtenden Spritze gegen das Coronavirus für bestimmte Berufsgruppen in Deutschland erneut auf die Tagesordnung. Mitte Juli hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Impfpflicht in jeglicher Form abgelehnt, doch zuletzt gab es immer wieder Stimmen, die ein Umdenken in dieser Hinsicht forderten.
So hatte sich jüngst unter anderem der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Montgomery, dafür ausgesprochen, eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 einzuführen. Er vertrat sogar die Meinung, dass die Spritze gegen das Coronavirus für alle, und nicht nur für bestimmte Branchen, obligatorisch sein sollte.
Fischbach erklärte nun bezüglich seiner Forderung nach einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen:
"Wer mit vulnerablen Gruppen zu tun hat und die eigene Immunisierung ablehnt, hat seinen Verstand ausgeschaltet."
Er forderte auch von Betriebsärzten in Kliniken, Aufklärung zu betreiben und "das medizinische Personal an seine Pflicht zu erinnern, kranken Menschen zu helfen und sie vor Ansteckungen zu schützen". Laut Fischbach sollen jene, die sich dem verweigerten, Konsequenzen spüren, "die weh tun". Außerdem verlangt der Verbandschef, dass Krankenhäuser oder Pflegeheime Impfverweigerer entlassen sollten. So erklärte Fischbach:
"Wenn es nach Monaten des Impfstoffüberschusses noch Ausbrüche in Pflegeheimen gibt, muss man die Zügel anziehen, und da darf Fachkräftemangel kein Gegenargument sein."
Vor wenigen Wochen hatte Jörn Ipsen, ehemaliger Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, in der ARD-Sendung "Report Mainz" erklärt, dass eine Impfpflicht nicht grundgesetzwidrig wäre. Es gebe "einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gesundheitsschutz", wie das Bundesverfassungsgericht jüngst geurteilt habe, sagte Ipsen in der ARD-Sendung. Die Rechtsgrundlage sei eindeutig im Infektionsschutzgesetz vorhanden. "Es bedarf deshalb keines neuen Gesetzes, sondern nur einer Rechtsverordnung, die der Bundesgesundheitsminister erlassen könnte", erklärte der Rechtswissenschaftler gegenüber "Report Mainz". Erforderlich sei die Zustimmung des Bundesrates.
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