Nach dem Mord an einem 20-jährigen Tankstellen-Angestellten in Idar-Oberstein (RT DE berichtete) forderte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) nach einem Bericht des SWR, dass sogenannte "Hasskriminalität" im Internet mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden muss. Es dürfe im Internet keine "Verstecke" oder Schlupflöcher geben, betonte Mertin:
"Und falls sie existieren, müssen sie umgehend geschlossen werden."
Laut Mertin sind nach dem Mordfall Hassbotschaften vor allem über den Messenger-Dienst Telegram verbreitet worden. Es gebe zudem Hinweise, dass öffentliche Gruppen und Kanäle bei Telegram genutzt werden, um "Verschwörungstheorien" und "rechtsextremes Gedankengut" zu verbreiten. Im Gegensatz zu sozialen Medien wie Facebook zensiert Telegram prinzipiell keine Inhalte, auch keine extremistischen, was von einigen kritisiert wird. Mertin forderte in diesem Kontext, Unklarheiten im Umgang mit dem Messenger-Anbieter zu beseitigen:
"Im Interesse einer wirksamen und zügigen Strafverfolgung muss schnell Klarheit geschaffen werden, ob Dienstleister wie Telegram den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unterfallen."
Bisher findet das Netzwerkdurchsuchungsgesetz keine Anwendung bei Messenger-Diensten wie Telegram, da diese nicht als soziale Netzwerke gelten. Kritiker gehen jedoch davon aus, dass Telegram nicht als reiner Messenger-Dienst eingestuft werden sollte. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz erklärte gegenüber dem Deutschlandfunk beispielsweise, dass er Telegram faktisch für keinen reinen Messenger, sondern für ein soziales Netzwerk halte, da Telegram-Gruppen aus Tausenden Mitgliedern bestehen können. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte bereits angekündigt, dass Dienste wie Telegram künftig stärker reguliert werden sollen.
Laut Mertin wären die Dienstleister dann verpflichtet, Beschwerdemöglichkeiten gegen rechtswidrige Inhalte zu eröffnen und die Inhalte gegebenenfalls auch zu entfernen. Ab Februar 2022 wären sie zudem verpflichtet, strafbare Inhalte, die beispielsweise den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, an das Bundeskriminalamt zu melden.
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