Nach Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz zieht nun auch Sachsen nach und führt das 2G-Modell ein. Nach der sogenannten 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Orten oder Bereichen nur gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder von COVID-19 nachweislich genesen sind.
Damit solle laut dem sächsischen Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) die Möglichkeit bestehen, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zum Beispiel in der Gastronomie aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen. Unklar ist bisher, ob Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, beim Besuch entsprechender Einrichtungen einen Test benötigen.
Auch in Brandenburg soll heute über die Einführung des 2G-Modells entschieden werden. ln Niedersachsen wird über eine Ausweitung der 2G-Regel in noch mehr Bereichen debattiert. Sie soll dann neben der Gastronomie auch in der Kultur, bei Veranstaltungen oder im Sport zum Einsatz kommen können. In der derzeitigen Corona-Verordnung für Niedersachsen können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind.
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(rt/dpa)