Berliner Senat beschließt Corona-2G-Modell

Der Berliner Senat hat am Dienstag für die Einführung eines 2G-Optionsmodells gestimmt: In etlichen Bereichen wie der Gastronomie oder bei Veranstaltungen können die Betreiber dann selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur Geimpften oder Genesenen (2G) oder auch Getesteten (3G) erlauben.

Nach der sogenannten 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht mehr aus. Nach Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg zieht nun auch Berlin nach. In der Hauptstadt beschloss der Senat heute, das 2G-Optionsmodell einzuführen. Im Falle von 2G würden bisherige Corona-Einschränkungen wie Abstand oder Maske wegfallen.

Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) hatte sich zuvor für weitere Erleichterungen in der Coronakrise für geimpfte und genesene Menschen ausgesprochen:

"Das 2G-Modell ist zentral, um einen weiteren Lockdown zu verhindern."

Der Nachrichtenagentur dpa sagte sie, dass die 2G-Option für die Veranstaltungsbranche und die Gastronomie "eine Möglichkeit" darstelle, um "mehr Teilnehmende beziehungsweise Gäste empfangen zu können, weil Abstandspflichten und Obergrenzen für Geimpfte und Genesene deutlich gelockert werden können".

Laut Pop verlangten Unternehmen und die Messe "zu Recht Planungssicherheit für die kommenden Monate und die kalte Jahreszeit". Dies könne nur die 2G-Regelung bieten, die es erlauben würde, "im Herbst und Winter auch in Innenräumen größere Veranstaltungen durchzuführen". Diese seien für die Messe von größter Bedeutung, so Berlins Wirtschaftssenatorin weiter.

Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßte die Entscheidung des Berliner Senats. Wie viele Betreiber die 2G-Regel tatsächlich einführen werden, ist laut DEHOGA offen.

Auch im benachbarten Bundesland Brandenburg wird heute über die Einführung des 2G-Modells entschieden. ln Niedersachsen soll derweil künftig in noch mehr Bereichen die 2G-Regel angewendet werden können. Sie soll dann neben der Gastronomie auch in der Kultur, bei Veranstaltungen oder im Sport zum Einsatz kommen können. In der derzeitigen Corona-Verordnung für Niedersachsen können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind. Bei Anwendung der 2G-Regel sollen dann die Maskenpflicht und das Abstandhalten entfallen.

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(rt/dpa)