Nach einer Partynacht vergangene Woche in Münster (NRW) mit "2G"-Zugangsbeschränkung zu einem Club wurden nach jüngsten Angaben der Stadt mindestens 26 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Laut der Pressemitteilung vom Donnerstag, in der von Infektionen und Infizierten die Rede ist, handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen ausschließlich um Impfdurchbrüche und Ansteckungen von bereits Genesenen. 20 der Betroffenen wohnen in Münster. Ein Mitarbeiter des Clubs sei ebenfalls positiv getestet worden. In eine Pressemitteilung vom Freitag war sogar von 39 Fällen die Rede.
"Weitere Infektionen sind sehr wahrscheinlich", so meldet die Stadtverwaltung. Die Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt laufe auf Hochtouren. Zahlreiche Kontaktpersonen müssen nun einen PCR-Test vorlegen. "Die genaue Anzahl der engen Kontaktpersonen ist noch unklar", heißt es.
Der Zutritt zu der Party am 3. September wäre mit verschärfter 2G-Regelung erfolgt:
"Der Eintritt zur Party am 3. September erfolgte nach Stand der Dinge in verschärfter 2G-Regelung, sprich: Alle Gäste waren nach Eigenangabe geimpft oder genesen. Aufmerksam wurden die Betroffenen, hauptsächlich Mittzwanziger, aufgrund milder Symptome und in weiterer Folge durch eine Meldung ihrer Corona-Warn-App auf dem Smartphone."
Die Impfung schütze zwar vor einer schweren Erkrankung, eine Ansteckung und weitere Übertragungen seien hingegen nicht auszuschließen, betonte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer.
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte erst vor wenigen Tagen neuerlich von einer angeblich drohenden "Pandemie der Ungeimpften" gesprochen. Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki bezweifelte dagegen ganz grundsätzlich die Darstellung der Regierung, dass Geimpfte und Genesene weniger zum Infektionsgeschehen beitrügen als Getestete – und damit auch die aus dieser Annahme resultierenden "2G"- und "3G"-Regelungen. Auf Facebook schrieb Kubicki:
"Die Bundesregierung hat mir auf meine Anfrage, ob Getestete weniger als Geimpfte und Genesene zum Infektionsgeschehen beitragen, drei Sätze geantwortet. Diese Sätze kommen etwas verklausuliert daher, weshalb ich sie einmal zu übersetzen versuche:
1. Wer geimpft ist, kann sich zwar infizieren, dies passiert aber deutlich seltener.
2. Die Impfung wirkt, es erkranken statistisch deutlich weniger Geimpfte als Ungeimpfte.
3. Testungen bleiben nötig, um die Verbreitung des Virus zu stoppen, wohl auch für Geimpfte – weil diese ja, wie oben beschrieben, ebenfalls infektiös sein können.
Alles in allem heißt dies, die Antwort auf meine Frage lautet: Ja. Das würde weiter bedeuten, weder 2G noch 3G ist infektiologisch sinnvoll, sondern 1G (getestet). Die staatliche Ausgrenzung von Ungeimpften hat daher keine infektionsrechtliche Grundlage."
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(rt/dpa)