Berlin: Senat beschließt Sonderregelung für Transsexuelle im Strafvollzug

Transsexuelle und intersexuelle Straftäter können in Berlin bei der Aufteilung auf Männer- oder Frauengefängnisse besonders behandelt und in die Wahl des Gefängnisses einbezogen werden. Die Bedürfnisse der übrigen Insassen sollen auch berücksichtigt werden.

Der Berliner Senat hat am Donnerstag eine Neuregelung für transsexuelle Bürger im Strafvollzug beschlossen. Im Einzelfall kann künftig von der üblichen Geschlechtertrennung in den Gefängnissen abgewichen werden.

Der Tagesspiegel sprach von einer "Verbesserung von Haftbedingungen für trans und inter Personen" (sic!), die Berliner Zeitung von "Erleichterungen für Trans-Personen". Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) nannte die neue Regel eine "Voraussetzung für einen zeitgemäßen Umgang mit Transpersonen im Gefängnis".  

Am vergangenen Samstag hatte bereits das LGBTI-Onlinemedium queer.de  zu der Gesetzesänderung berichtet. Demzufolge sieht das Gesetz vor, dass die Berliner Justiz für transsexuelle Straftäter Entscheidungen abhängig vom Einzelfall treffen kann. Es werde nun möglich, dass ein transsexueller Mann in einem Frauengefängnis untergebracht wird, obwohl ihn die Behörden als Mann führen. Zudem sollen intersexuelle Insassen stärker in die Wahl des Gefängnisses einbezogen werden.

Im Gesetzestext heißt es, dass die Regelung möglich sei unter "Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt". Die "Bedürfnisse der übrigen Gefangenen" müssten jedoch auch eine Rolle spielen.

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