Ist der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn verhältnismäßig? Diese Frage beschäftigt am Donnerstag die Justiz. Der Konzern will vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main mit einer einstweiligen Verfügung ein vorzeitiges Ende des Arbeitskampfs erreichen.
Noch am Donnerstagabend solle es eine Entscheidung geben, teilte das Gericht mit. Die Deutsche Bahn hatte am Vormittag eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft eingereicht. Die Verhandlung darüber sollte um 18.00 Uhr beginnen, hieß es. Bahn-Personalvorstand Martin Seiler sagte laut einer Mitteilung:
"Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall."
Die GDL äußerte sich zunächst nicht zu den juristischen Schritten der Bahn. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten am frühen Morgen mit Arbeitskämpfen im Personenverkehr begonnen, die fünf Tage dauern sollen. Bereits seit Mittwochnachmittag sind auch die Beschäftigten im Güterverkehr dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen.
Die Gewerkschaft fordert unter anderem 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten. Die erste Tarifstufe soll dabei noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Bahn hatte am Mittwochnachmittag ein neues Angebot vorgelegt und versucht, den Arbeitskampf noch abzuwenden. Sie bietet eine von der GDL geforderte Corona-Prämie bis zu 600 Euro sowie eine Laufzeit von 36 Monaten. Bislang hatte sie 40 Monate angestrebt.
GDL-Chef Claus Weselsky wies das Angebot am Rande einer Kundgebung am Leipziger Hauptbahnhof mit den Worten zurück:
"Wir sind bereit zu verhandeln, aber Bedingungen sollte niemand stellen."
Nach Weselskys Darstellung verlangt die Bahn, den Geltungsbereich auf den alten Tarifvertrag zu beschränken. Neue Mitglieder aus anderen Konzernbereichen seien damit von künftigen Tarifregelungen ausgeschlossen. Aus seiner Sicht droht damit eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse. "Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL", sagte Weselsky.
Mit diesen Vorwürfen bezieht sich der Gewerkschaftschef auf das Tarifeinheitsgesetz. Bei der Bahn konkurriert die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Einfluss. Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird. "Ein Betrieb – ein Tarifvertrag" wird dieser Grundsatz genannt. In einem Großteil der rund 300 Bahnbetriebe ist das aus Sicht der Bahn die EVG.
Geplant ist, dass der Streik bis Dienstagmorgen andauert. Die Bahnkunden müssen sich auf starke Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr des Konzerns einstellen. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, rund jeden vierten Fernverkehrszug fahren zu lassen. Im Regional- und S-Bahn-Verkehr sollen rund 40 Prozent des sonst üblichen Angebots Bestand haben.
Mehr zum Thema - Nach dem Bahnstreik: DGB warnt die Gewerkschaft der Lokführer
(dpa/rt)