Wie aus der neuen Arbeitsschutzverordnung des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) hervorgeht, sollen Arbeitgeber in Deutschland nun Unterstützung leisten, um die stockende Impfkampagne in Deutschland voranzubringen. (RT DE berichtete). Bisher ist darin jedoch nicht die Abfrage des Impfstatus der Beschäftigten enthalten, was vom Verband Deutscher Arbeitgeber kritisiert wurde. Dieser forderte die Berechtigung für Unternehmer, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erfragen zu dürfen, um Schutzmaßnahmen daran ausrichten zu dürfen. Bisher hatte Heil den Forderungen mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Angestellten eine Absage erteilt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ließ jedoch bereits Sympathien für die Forderungen der Arbeitgeber erkennen. Nach eigener Aussage tendiert er dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen.
Nun plädierte auch der in Sachen Corona omnipräsente SPD-Politiker Karl Lauterbach dafür, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen. Im Interview mit RTL erklärte er, er "glaube, dass das richtig wäre". Da Arbeitgeber bereits ohnehin Testergebnisse abfragen dürfen, mache auch eine Impfabfrage Sinn, insbesondere an Orten, an denen Kundenkontakt herrsche, so Lauterbach.
Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl geht Lauterbach außerdem davon aus, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung von neuen Corona-Maßnahmen zu zögerlich handle. Angesichts hoher Fallzahlen sollte man laut Lauterbach jedoch auch zu unpopulären Maßnahmen greifen:
"Da können wir nicht warten bis zur Bundestagswahl, wir müssen jetzt reagieren."
Die Bundesregierung prüft derzeit den Rechtsanspruch für Arbeitgeber über die Abfrage des Impfstatus ihrer Beschäftigten. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert prüfe man dies derzeit:
"Es gibt Argumente dafür und dagegen", erklärte Seibert.
Arbeitsminister Heil stellte sich bisher dagegen, da das Arbeitsrecht diese Abfrage nicht hergebe, wie er im ARD Morgenmagazin erklärte. Es sei zwar wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde:
"Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen."
Heil sprach sich jedoch für pragmatische Lösungen aus: So könne man an sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern und Altenheimen eine 3G-Regel aufstellen. Dazu müsse der Gesundheitsminister jedoch einen rechtssicheren Vorschlag machen:
"Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern."
Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) sei ein Arbeitgeber-Auskunftsrecht grundsätzlich denkbar – aber nur für eine begrenzte Zeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen wie "epidemischen Notlage", wie er gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte. Diese dürfe aber nur allgemeine Angaben wie im Rahmen der 3G-Regel enthalten. Wenn man sage, man stelle Genesene, Getestete und Geimpfte gleich, müsse der Arbeitgeber nicht wissen, in welche Kategorie man falle, so Kelber.
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