Die epidemische Notlage in Deutschland hält weiterhin an. Arbeitgeber und ihre Angestellten sind gezwungen, sich den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf Corona-Tests, Masken, Abstands- und Hygieneregeln zu beugen. Mehr als 60 Prozent der deutschen Bevölkerung sind derweil vollständig gegen das Coronavirus geimpft worden.
Bislang empfiehlt der Bund die Impfungen gegen das Coronavirus. Eine offizielle Impfpflicht lehnt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiterhin ab. Aber bald könnten ungeimpfte Arbeitnehmer zu Angestellten zweiter Klasse werden. Denn Spahn ist sich nicht mehr ganz gewiss, ob es nicht doch eine Gesetzesänderung geben sollte, welche die Abfrage des Impfstatus von Arbeitnehmern in Zukunft erlaubt:
"Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind."
Die Impfstatusabfrage sieht das Gesetz bisher als eine Erhebung besonderer Kategorie. Es muss einen Erlaubnistatbestand geben, um die personenbezogenen Daten abzufragen. Dieser könnte mit einer Anpassung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet werden.
Dem Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger ist die Aussage des Gesundheitsministers zu wage. Er fordert Klarheit:
"Die Bundesregierung sollte aufhören, Verwirrung zu stiften. Unternehmen und Betriebe brauchen jetzt eine klare Ansage, dass sie den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen."
Auch der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Peer-Michael Dick, ist für eine Abfrage des Impfstatus. Es sei absurd, dass die Unternehmen in die Pflicht genommen würden, kostenlose Corona-Tests anzubieten, aber den Impfstatus nicht abfragen dürfen. Zudem kritisierte er, dass die Arbeitnehmer für eine Impfung bezahlt freigestellt werden können.
Die Homeoffice-Pflicht wurde inzwischen wieder zurückgenommen und es dürfen sich wieder mehr Personen in einem Raum aufhalten. Diejenigen Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, haben wöchentlich Anspruch auf mindestens zwei Antigen-Selbst- oder Schnelltests. Die Arbeitszeiten sollten flexibel gehalten werden, damit der Berufsverkehr in den öffentlichen Verkehrsmitteln umgangen werden und das Ansteckungsrisiko vermindert werden kann. Im Betrieb soll auf ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen geachtet werden. Dort, wo entsprechende Maßnahmen nicht gewährleistet werden können, muss der Arbeitgeber Masken bereitstellen.
In Frankreich und Griechenland sind Arbeitnehmer im Gesundheitssektor wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern dazu gezwungen, ihren Impfstatus vorzulegen. Impfverweigerern wird das Gehalt nicht mehr ausgezahlt. In Deutschland können Krankenhäuser und Rettungsdienste den Impfstatus erfragen. Hier hat das Infektionsschutzgesetz bereits eine Ausnahme erlaubt (Paragraf 23a). Aber eine Ungleichbehandlung wäre gesetzeswidrig. Auch die Anregung der Impfung durch Prämien gestaltet sich für den Arbeitnehmer als problematisch. Die Prämien dürfen sich nur in einem kleinen Rahmen bewegen. Denn hierin kann andernfalls eine Ungleichbehandlung zwischen geimpften und nicht geimpften Arbeitnehmer gesehen werden. Dem Arbeitgeber ist es auch bis heute untersagt, die Impfwilligkeit seines Arbeitnehmers abzufragen.
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