In jüngster Zeit nahm die Debatte um die 2G-Regelung in Deutschland an Fahrt auf. Seit Montag gelten die gemäß einer von Bund und Ländern teils ausgeweiteten 3G-Regeln: Zutritt zu Restaurants, Hotels, Friseuren, Kliniken, Schwimmbädern, Fitnessstudios und anderen Innenräumen gibt es bei stark steigenden Corona-Zahlen nur noch für Geimpfte, Genese oder negativ Getestete. Ab dem 11. Oktober sollen die Corona-Schnelltests außerdem nicht mehr kostenlos sein.
Doch einige Landespolitiker wie Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha erklärte bereits, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen, ab Herbst mit weiteren Einschränkungen rechnen müssen. Der Grünenpolitiker erklärte, dass Ungeimpfte "in letzter Konsequenz zu Hause bleiben müssten".
Der Hamburger Senat ist nun vorgeprescht. Bereits ab Samstag gilt in Hamburg die 2G-Regelung. Damit haben Einrichtungen wie Gaststätten und Theater nun die Möglichkeit, Ungeimpfte aus ihren Räumlichkeiten auszuschließen und ihre Dienstleistungen ausschließlich Geimpften und Genesenen anzubieten. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher erklärte am Dienstag auf der Landespressekonferenz, dass im Gegenzug auch Beschränkungen wie Abstandsvorgaben, die Testpflicht, das Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen entfallen. Tschentscher behauptete auch, dass Geimpfte und Genesene keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen hätten. Er erklärte:
"Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind."
Einen generellen Lockdown schloss er unterdessen auch bei stark steigenden Inzidenzen aus. Eine weitere Welle sei eine "Welle der Ungeimpften", so Tschentscher. Veranstalter und Gastronomiebetriebe müssen sich in Hamburg online anmelden, wenn sie die 2G-Regelung umsetzen wollen. Nach monatelangen Lockdowns und strengen Auflagen, die vielen Gastronomen und insbesondere den Clubbetreibern hart zusetzten, ist anzunehmen, dass sie diese neue Regelung nutzen werden, um wieder Umsätze zu generieren. Zudem müssen die Veranstalter kontrollieren, ob ihre Kunden einen Geimpften- oder Genesenenausweis mit sich führen, andernfalls drohen Bußgelder in Höhe von 1.000 bis zu 20.000 Euro. Der Senat kündigte bereits Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen an.
Für sechs Wochen soll es zunächst eine Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geben, die unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen Angeboten teilnehmen dürfen. Nach sechs Woche hätten diese dann allerdings die Chance, eine Impfung wahrzunehmen. Somit wird diese Ausnahmeregelung dann nur noch für Kinder unter 12 Jahren gelten. Keine Ausnahme gibt es jedoch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen wie Vorerkrankungen oder einer Schwangerschaft nicht impfen lassen. Diese seien "besonders gefährdet".
Auch private Feiern können unter der 2G-Regelung stattfinden, müssen jedoch nicht angemeldet werden. In diesem Fall fällt auch das Abstandsgebot weg und es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl – es sei denn, es wird getanzt. Dann gilt eine Höchstgrenze von 150 Personen und Maskenpflicht beim Tanzen. Im Außenbereich dürfen unter der 2G-Regel 750 Personen im privaten Rahmen feiern.
In öffentlichen Gebäuden soll die Maskenpflicht bestehen bleiben. In Gaststätten mit 2G-Regelung können Tische jedoch wieder beliebig platziert werden, die Maskenpflicht an festen Sitz- und Stehplätzen entfällt, ebenso die Abstandspflicht. Auch die Testpflicht entfällt und die Sperrstunde für Einrichtung mit 2G-Regelung ist aufgehoben. Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Tierparks dürfen mit 2G wieder alle Plätze anbieten, in Innenräumen muss jedoch weiter eine medizinische Maske getragen werden.
Bei Musik- und Sportveranstaltungen in Innenräumen dürfen bis zu 1.300 Menschen zusammenkommen, draußen bis zu 2.000. Bei Tanzveranstaltungen liegt die Grenze bei 150 beziehungsweise 750 Teilnehmern. Auch für Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen, die nur Geimpfte und Genese einlassen, entfallen das Abstandsgebot und die Begrenzung der Besucherzahlen. In Inneneinrichtungen muss jedoch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Ab Samstag entfällt zudem die Pflicht zur Kontaktabgabe in Geschäften, die Luca-App oder Namenszettel müssen nicht mehr genutzt werden.
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