Gericht: Kein Schmerzensgeld für Quarantäne – Klage zu "verschwörungstheoretisch"

Ein Ehepaar und ein Beamter, die in Quarantäne mussten, haben ihre Klagen auf Schmerzensgeld verloren. Das Gericht erklärte, dass man "offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen" nicht nachgehen müsse.

Das Landgericht Hannover hat zwei Klagen auf Schmerzensgeld wegen staatlich angeordneter Quarantäne abgewiesen. Geklagt hatten laut einer Mitteilung des Gerichts ein Ehepaar, das nach einem Urlaub in Schweden für zwei Wochen in Quarantäne musste, sowie ein Beamter, der nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person für sechs Tage in häusliche Isolation musste (Az.: 8 O 1/21 und 8 O 2/21).

Die Anwaltskanzlei der Kläger hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass die Quarantäne ein rechtswidriger Freiheitsentzug sei – und den Vorwurf erhoben, dass die Regierung die Bevölkerung über die Gesundheitsgefahren des Coronavirus belüge. Die Urteile vom Freitag wurden damit begründet, dass eine Quarantäne zwar eine Beeinträchtigung für die Betroffenen darstelle, aber nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung in einem Gefängnis vergleichbar sei. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Außerdem hieß es weiter, dass den "offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen" nicht weiter nachgegangen werden müsse.

Nach Angaben des Landgerichtes sind dies die ersten beiden Fälle, in denen ein Gericht in Deutschland über Schmerzensgeld aufgrund einer staatlich angeordneten Quarantäne zu entscheiden hatte. Die Urteile sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist in beiden Fällen möglich.

Da das Landgericht Hannover den Begründungen der beiden Klagen nicht nachgegangen ist, bleibt bislang offen, ob eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Kläger zu einem anderen Urteil hätte führen können. 

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(rt/dpa)