"Audianer" oder "Audianer_innen"? Diese Frage trägt ein Volkswagen-Mitarbeiter vor Gericht. Er möchte nicht, dass er in einigen gemeinsamen Gremien des Konzerns künftig mit geschlechtergerechter Sprache angesprochen wird. Audi hatte im März eine Richtlinie mit der neuen Vorgabe erlassen. Der Kläger verlangt nun, dass der Autobauer es unterlässt, seinen Mitarbeitern die Nutzung der "Gender-Regeln" vorzuschreiben.
Immer mehr Hochschulen, Behörden und auch Unternehmen verwenden die sogenannte geschlechtergerechte Sprache. Kürzlich kündigte etwa die Lufthansa an, im Flugzeug auf die Begrüßung "Sehr geehrte Damen und Herren" verzichten zu wollen. Die Crews sollten die Gäste eher mit "geschlechtsneutralen Formulierungen" willkommen heißen. Die Deutsche Bahn zog nach. Es sollten alle angesprochen werden, weswegen "gendergerechte Formulierungen" wie "Liebe Gäste" bevorzugt würden, sagte eine Sprecherin der Bild-Zeitung.
Selbst beim Supermarkt um die Ecke ist man nicht gegen die "Genderdiskussion" gefeit. So gesehen bei einem Edeka-Markt in Friedberg bei Augsburg, der auf seiner Facebook-Seite bekannt gab, das Produkt "Student*innenfutter" ins Sortiment genommen zu haben. Zahlreiche Kommentare zeigten schnell, wie sehr das Thema polarisiert. "Der erste Schritt in die richtige Richtung", schrieb ein Nutzer; "Sowas geht mir tierisch auf die Nüsse ..." ein anderer.
Audi sieht sich derweil nicht nur Kommentaren in den sozialen Netzwerken gegenüber, sondern bekommt das Unbehagen in der Gesellschaft und in den eigenen Reihen mit der Unterlassungsklage auch juristisch zu spüren. Der Kläger beschwert sich: Als Volkswagen-Mitarbeiter müsse er mit den Kollegen von Audi zusammenarbeiten und werde dort mit der Richtlinie konfrontiert, erklärte Rechtsanwalt Burkhard Benecken. So werde sein Mandant in gemeinsamen Gremien mit den "gegenderten Begriffen" angesprochen. Der Kläger verlange daher, dass es Audi unterlässt, seinen Mitarbeitern die Nutzung der Gender-Regeln vorzuschreiben. Benecken findet, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern solche Vorgaben nicht machen könne. "Man darf die Sprache nicht konkret vorgeben."
"Wie '1984' von Orwell"
Audi selbst will sich zu der Klage nicht äußern. Sprecher Joachim Cordshagen verteidigt allerdings den Sprachleitfaden: "Gendersensible Sprache ist Ausdruck einer sichtbaren, positiven Haltung zu Vielfalt und Chancengleichheit." Finanziell unterstützt wird der Kläger von dem Verein Deutsche Sprache in Dortmund, der vom "Gender-Unfug" nichts hält. Der Vereinsvorsitzende Walter Krämer zog gar historische Vergleiche:
"Das Aufzwingen einer Sprache, die keine rechtliche Grundlage hat, erinnert doch stark an Unrechtssysteme wie das der DDR oder an Dystopien wie '1984' von Orwell."
Die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden hingegen "unterstützt ausdrücklich die Bemühungen um eine sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter", wie es auf ihrer Webseite heißt. Zwar steht sie dem Gender-Sternchen oder anderen Gender-Formen, die etwa zu grammatikalisch oder orthografisch fehlerhaften Formen führen, kritisch gegenüber – "nicht aber dem Gendern an sich".
Der Rat für deutsche Rechtschreibung, die maßgebliche Instanz für Fragen der Orthografie, teilt die Sorgen. Die Verwendung von Sonderzeichen könne zu Folgeproblemen und grammatisch nicht korrekten Lösungen führen. Ende März entschieden die Experten, dass etwa Gender-Stern und Unterstrich bis auf Weiteres zumindest offiziell keinen Einlass in die deutsche Sprache erhalten. Das Gremium will die Entwicklung des Schreibgebrauchs zunächst weiter beobachten.
Wie aus einer Umfrage des Münchner ifo Instituts und dem Personaldienstleister Randstad unter Personalleitern hervorgeht, nutzt knapp jedes dritte deutsche Unternehmen genderneutrale Sprache. Dabei nutzen Unternehmen der Umfrage von Anfang Juli zufolge sie vor allem in ihrer Kommunikation nach außen (35 Prozent). Innerhalb der eigenen Firmenwände nutzen sie lediglich 25 Prozent. Große Unternehmen verwenden demnach häufiger geschlechtergerechte Sprache als kleine.
Wie lang es bis zu einem Urteil im Audi-Fall dauert, ist unklar. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht, und gerade Zivilprozesse können sich in die Länge ziehen. Nach Angaben des Gerichts wird zunächst ein schriftliches Vorverfahren geführt.
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(rt de/dpa)