Die Testpflicht gilt für Räume von öffentlich genutzten Gebäuden. Ab dem 23. August sollen alle Personen, die diese Räume betreten wollen, geimpft, genesen oder (mit negativem Ergebnis) getestet sein müssen. Aus Verhandlungskreisen hat Der Tagesspiegel zudem erfahren, dass Städte, Kreise und Landkreise von dieser Pflicht absehen können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in ihrem Gebiet weniger als 35 beträgt.
Die bisher kostenfreien Tests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Mit dem Beschluss wollen Bund und Länder einem weiteren Lockdown vorbeugen.
Die Pflicht gilt beispielsweise für Konzerthäuser, Museen, Restaurants und Kirchen sowie weitere sakrale Bauten.
Kanzlerin Angela Merkel habe auf dem Treffen gesagt, dass die Einwohner Deutschlands ausgerechnet bei der wirksamsten Maßnahme – dem Impfen – skeptisch geblieben seien. Anfangs sei der Impfstoff knapp gewesen und stark angefordert worden. Jetzt würden überschüssige Dosen von den Ländern an den Bund zurückgegeben.
Nach dem Bericht der Zeitung soll mit den Beschlüssen tatsächlich Druck auf nicht geimpfte Personen ausgeübt werden.
Für Geimpfte und Genesene sollen die freien Möglichkeiten ab Herbst zurückkehren – mit Ausnahmen: Die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel solle auch für sie beibehalten werden.
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