Nach den mutmaßlichen Übergriffen der Berliner Polizei auf Teilnehmer der verbotenen "Querdenken"-Demonstrationen hat der Rechtsanwalt Ralf Ludwig auf Telegram am Freitag einen Auszug aus dem Einsatzbefehl der Ersten Bereitschaftspolizeiabteilung (1. BPA 11) veröffentlicht. In dem Schreiben heißt es:
"Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist bei Verstößen gegen die 3. Sars-CoV-2-InfSchMV, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und das Einhalten vom Mindestabstand, offensiv und bei niedriger Einschreitschwelle einzuschreiten. Gegen Personen, die an verbotenen Versammlungen teilnehmen möchten, sowie gegen erkennbar gewaltbereiten Personen/-gruppen ist sofort konsequent bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen."
In einem ergänzenden Kommentar warf der Anwalt die Frage nach entsprechenden Einsatzbefehlen für die CSD-Demonstration am 24. Juli und andere Veranstaltungen auf, bei denen ein derartiges Durchgreifen der Polizei nicht zu beobachten war:
"Spannend ist, ob die niedrige Einschreitschwelle bei Maskenverstößen auch am 24. Juli und für andere Versammlungen galt - und, wenn ja, warum dort (rechtmäßig) nicht derart zugegriffen worden ist."
Mehr zum Thema - Polizeigewalt in Berlin: UN-Sonderberichterstatter bittet um Zeugenaussagen
Markus Haintz, ein anderer prominenter "Querdenken"-Anwalt, veröffentlichte am späten Freitagnachmittag den Screenshot einer E-Mail an den UN-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer. In der Mail, der zahlreiche Anhänge beigefügt sind, heißt es:
"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Melzer, anbei die Einsatzbefehle der Berliner Polizei bezüglich der Demonstrationen am 01.08.2021 zur weiteren Prüfung."
Melzer hatte nach dem Bekanntwerden eines Videos, in dem zu sehen ist, wie ein Polizist eine Frau brutal am Hals packt und zu Boden schleudert, um Zeugenaussagen gebeten. Am Donnerstag kündigte der UN-Sonderberichterstatter dann eine Untersuchung und eine offizielle Intervention bei der deutschen Bundesregierung an. Dabei erklärte Melzer unter anderem:
"Es ist darüber hinaus widersinnig, eine Demonstration mit dem Hinweis auf den Gesundheitsschutz aufzulösen, wenn dabei Demonstranten mit vollkommen willkürlicher Brutalität zusammengetrieben und verletzt werden."
RT DE fragte die Berliner Polizei, ob das von den Querdenkern veröffentlichte und offenbar an den UN-Sonderberichterstatter über Folter weitergeleitete Dokument authentisch ist. In der Antwort des Sprechers heißt es:
"Die Polizei Berlin bestätigt keine Echtheit von Schriftstücken, die augenscheinlich dem Verschluss unterliegen und damit nur für den Dienstgebrauch bestimmt sind.
Sollte es sich bei dem in Rede stehenden Dokument tatsächlich um eine polizeiliche Unterlage handeln, so wäre es hingegen lediglich ein Auszug des Gesamteinsatzbefehls."
Mehr zum Thema - Führt die Pandemie in einen Überwachungsstaat? Bemerkenswerte Diskussionsrunde in Kirche