Nachdem das Innenministerium ein entsprechendes Volksbegehren zur Abberufung des bayerischen Landtags zugelassen hatte, könnten Ende des Jahres theoretisch Neuwahlen im Freistaat anstehen. Ein Bündnis namens "Bündnis Landtag abberufen" hatte dafür mehr als 29.000 Unterschriften gesammelt, 4.000 mehr als notwendig. Wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte, sei der Antrag damit zugelassen worden. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Nach dem Antrag kann nun ein Volksbegehren stattfinden, für das das Ministerium einen Zeitraum von zwei Wochen zwischen dem 14. und dem 27. Oktober festlegte. Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, muss sich mindestens eine Million Menschen in die Liste eintragen. Normalerweise sind zehn Prozent der Stimmberechtigten für ein erfolgreiches Volksbegehren notwendig, was nach derzeitigem Stand 940.000 Menschen sind. Für eine Auflösung des Landtags ist nach Paragraf 18 der bayerischen Landesverfassung jedoch die absolute Zahl von einer Million Stimmberechtigten nötig. Wer die Abberufung des Landtags unterstützen will, muss sich in diesem Zeitraum in Listen eintragen, die in Rathäusern ausliegen.
Laut Innenministerium handelt es sich dabei um das erste Volksbegehren dieser Art in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg. Hinter der Initiative steht das "Bündnis Landtag abberufen", hinter dem laut Impressum der Webseite des Volksbegehrens die den Corona-Maßnahmen gegenüber kritische "WirPartei" stecken soll. Auch Karl Hilz, ein der Querdenker-Bewegung nahestehender ehemaliger Polizist, ist laut Impressum einer der Initiatoren. Auf der Internetseite der Initiative heißt es, dass in Deutschland über Ermächtigungen und Verordnungen durchregiert werde. Da der Landtag momentan "keine Gesetzgebungskompetenz habe", sei er überflüssig. Auch die Staatsregierung brauche aktuell niemand, daher stelle sich die Frage, ob man den Landtag nicht auflösen solle.
Walther Michl, Experte für Verfassungsrecht und Akademischer Rat an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, räumte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk ein, dass der Bund mit dem Infektionsschutzgesetz und den Verordnungsermächtigungen sehr viel Macht an sich gezogen habe. Die heiße jedoch nicht, dass der Landtag überflüssig sei. Die Dinge, der er tue, stünden bloß nicht mehr so stark in der Öffentlichkeit.
Falls sich eine Million Unterstützer dafür finden sollte, ginge das Vorhaben in den Landtag. Dieser könnte sich dann selbst auflösen – oder es käme zu einem Volksentscheid. In diesem Fall würde jedoch eine einfache Mehrheit für den Erfolg reichen. Dann würde der Landtag abberufen, und binnen sechs Wochen müssten Neuwahlen stattfinden.
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