Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) den Parteienstatus zu entziehen, aufgehoben, wie aus einer Pressemitteilung der DKP hervorgeht. Der Entzug des Parteienstatus hätte bedeutet, dass die Partei auch nicht zu den Bundestagswahlen antreten könnte.
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Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele zeigte sich über das Urteil zufrieden:
"Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Versuch, die Existenz der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) mit bürokratischen Mitteln zu gefährden und ihr die Kandidatur bei den Bundestagswahlen zu verbieten, zurückgewiesen."
Zudem bezeichnete er den Beschluss des Verfassungsgerichtes als "schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter". Das Gericht habe bestätigt, dass die DKP eine "aktive politische Partei" sei. Im Urteil werde etwa auf eine Kundgebung der Partei verwiesen, die sie anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion durchführte.
Köbele bedankte sich ausdrücklich für die breite Solidarität, die die DKP nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeswahlausschusses erfahren hatte:
"Dieser Beschluss ist nicht nur das Ergebnis unserer juristischen und politischen Argumentation, sondern vor allem ein Ergebnis der großen nationalen, wie internationalen Solidarität, die wir erfahren haben. Wir bedanken uns dafür von ganzem Herzen! Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Solidarität ist und was sie bewegen kann."
Er erklärte, dass er diese Solidarität als "Auftrag" sehe, "mit aller Kraft in den Wahlkampf zu gehen".
Anfang Juli hatte der Bundeswahlausschuss nach Empfehlung des Bundeswahlleiters der DKP ihren Status als politische Partei aberkannt und ihr so die Teilnahme an den Bundestagswahlen versperrt. Der Wahlleiter hatte mit versäumten Fristen bei der Abgabe von Rechenschaftsberichten argumentiert.
Das Bundesverfassungsgericht folgte allerdings dieser Argumentation nicht, wie aus dem Urteil, das RT DE vorliegt, folgt:
"Vielmehr kann sich (aus den relevanten Normen) auch ergeben, dass die Rechtsfolge des Verlusts der Parteieneigenschaft nur eintreten soll, wenn der eingereichte Rechenschaftsbericht nicht entsprechend den Vorgaben ... gegliedert ist oder keinen Prüfungsvermerk ... trägt."
Nur verspätet eingereichte Rechenschaftsberichte genügen nach Ansicht des Gerichtes nicht, um die Aberkennung als politische Partei zu begründen – das sei lediglich eine "ultima ratio". Das Gesetz erstrebe durch die Rechenschaftspflicht Transparenz über die Herkunft und Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Auch zu spät eingereichte Rechenschaftsberichte würden diesen Anforderungen genügen. Nur Parteien, die sechs Jahre hintereinander gar keinen Rechenschaftsbericht vorlegten, seien von einer Aberkennung betroffen.
Zudem bestätigte das Gericht unter Verweis auf die Organisation, Mitgliederzahl und öffentliche Aktivitäten der DKP, dass "sie in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes" mitzuwirken.