Karlsruhe: Verfassungsbeschwerde zur fehlerhaften Inzidenzberechnung wegen US-Soldaten abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde von Einwohnern aus dem Landkreis Kaiserslautern gegen die nicht korrekte Berücksichtigung der US-Amerikaner bei der Zählung und Berechnung der dadurch höheren Inzidenzwerte abgelehnt und machte "formale Gründe" dafür geltend.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seinem Präsidenten Stephan Harbarth (CDU) hat die Beschwerde von fünf Einwohnern aus dem Landkreis Kaiserslautern gegen die Nicht-Berücksichtigung der US-Amerikaner bei der Zählung und damit bei der Berechnung der Inzidenzwerte zurückgewiesen, wie SWR aktuell berichtet.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die fünf Beschwerdeführer, darunter auch der Bürgermeister Ralf Hechler (CDU) der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach gegen die falsche Berechnung hätten klagen müssen. Eine Verfassungsbeschwerde sei deshalb hier nicht angebracht. Hechler reagierte unverhohlen konsterniert auf die Einstellung des Verfahrens aus letztendlich formalen Gründen:

"Ich bin maßlos enttäuscht über diese Begründung. Nach sieben Wochen hat man es dann doch geschafft festzustellen, dass es formal hätte anders laufen können. [...] Deshalb haben wir uns auch darauf verlassen, dass das Bundesverfassungsgericht hier der Politik eine Handlungsempfehlung ausspricht, dass in Zukunft die Zahlen berücksichtigt werden müssen."

Der Pfälzer meinte, das Bundesverfassungsgericht hätte ja bereits vor vier Wochen mitteilen können, dass eine Klage gegen die Inzidenzberechnung notwendig sei, als die Beschwerde eingebracht worden war. Die Verfassungsbeschwerde hatten die Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt damit begründet, dass sich durch die einseitige Nichtberücksichtigung der US-Amerikaner in der Gesamtzahl der Einwohner die Inzidenz der Infizierten in der Region zum Teil deutlich erhöhe. Dadurch fühlten sie sich benachteiligt und ungerechtfertigt eingeschränkt – einschließlich aller wirtschaftlichen Folgen für die Region. 

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