Im November letzten Jahres hatte die Regierung entschieden, vulnerable Gruppen sollten kostenlose Masken mit einem möglichst hohen Schutz vor einer Ansteckung des Coronavirus erhalten. Die Ausgabe erfolgte über Apotheken, bestimmte das Gesundheitsministerium. Pro Apotheke in Deutschland flossen von der Bundesregierung ungefähr 100.000 Euro für die Ausgabe eines Mund-Nasen-Schutzes an vulnerable Gruppen.
Der Bundesrechnungshof spricht in seinem Bericht von einer "deutlichen Überkompensation zugunsten der Apotheken". Das Bundesgesundheitsministerium verweist bei seiner Entscheidung auf den Zeitdruck. Der Rechnungshof sieht dies anders und schreibt in seinem 42 Seiten umfassenden Bericht:
"Eine begründete Preisanalyse für die Festlegung dieses Erstattungsbetrages konnte das BMG nicht vorlegen."
Pro Maske wurde den Apotheken sechs Euro gezahlt, im Februar 2021 reduzierte sich der Preis auf 3,90 Euro. Dabei hatten auch Drogerieketten angeboten, die Masken an die Bevölkerung auszugeben – und dies zu einem weit günstigeren Preis. Der Bundesrechnungshof spricht von einer Überteuerung und verweist auf den durchschnittlichen Preis von 1,62 Euro pro FFP2-Maske.
Weil Spahn geplant haben soll, minderwertige Masken an Obdachlose und Menschen mit Behinderung auszuteilen, fordert die SPD-Spitze derweil den Rücktritt des Bundesgesundheitsministers. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nahm von Rücktrittsforderungen abstand, sprach aber in der ARD-Sendung "Maischberger" am Mittwochabend davon, dass der Gesundheitsminister "Fragen beantworten" müsste. Das BMG hätte besagte Pläne gehabt, die nicht nach hohen Standards getesteten Masken an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder für Obdachlose zu übergeben. Das geht aus einem Bericht des Spiegels hervor. Nur die SPD hätte dies verhindert. Spahn dementiert.
Ein weiterer Kritikpunkt an Spahns Politik im Bericht des Bundesrechnungshofes sind Zahlungen an Krankenhäuser, besonders solche zur Schaffung neuer Intensivbetten. Hier zumindest stimmte das BMG zu. Die geleisteten Zahlungen seien zu hoch gewesen.
Im Jahr 2020 flossen hierfür 1,3 Milliarden Euro mehr als 2019. Dies habe nicht im Verhältnis des Bedarfes gestanden, denn die Auslastung lag acht Prozent unter der von 2019. Abgesagte und verschobene Operationen im Zuge der Corona-Pandemie wurde den Kliniken mit 10,2 Milliarden Euro aus Steuermitteln finanziert vergütet. Pro Intensivbett zwischen März und September 2020 zahlte das BMG 50.000 Euro zusätzlich. Der Rechnungshof spricht von "Unterstützungsleistungen nach dem Gießkannenprinzip". Eine Warnung des Robert Koch-Institutes, dass Krankenhäuser zu niedrige Zahlen an Intensivbetten meldeten, schien vom BMG unbeachtet worden zu sein.
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