Zu Beginn der Corona-Krise hieß es noch, dass ein Mund-Nasen-Schutz gegen den SARS-CoV-2-Erreger nutzlos sei. Später änderte das Bundesgesundheitsministerium bekanntermaßen seine Einschätzung. Doch anfänglich bestand das Problem, dass Deutschland zu wenige Masken auf Lager hatte. Deshalb hatte man sich im Frühjahr des vergangenen Jahres Schutzmasken meist aus China bestellt, doch diese waren in manchen Fällen unbrauchbar. Für den Einsatz in der EU waren diese außerdem nicht zugelassen und hätten erst geprüft werden müssen.
Dabei wurden diese Masken nicht einmal in dem Schnellverfahren geprüft, das von den Behörden in der Corona-Krise eingeführt worden war. Das Bundesgesundheitsministerium entschied sich zusammen mit dem TÜV Nord dazu, das Prüfverfahren noch stärker zu verkürzen. Man sparte sich beispielsweise die Temperaturprüfung, bei der die Maske über einem Zeitraum von 24 Stunden einer Temperatur von 70 Grad Celsius ausgesetzt wird, und auch die Gebrauchssimulation, bei der die Maske 20 Minuten lang getragen wird. Nach einem Bericht des Spiegel, der sich dabei auf interne Dokumente und Mails beruft, soll dies für einen heftigen Streit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn (CDU) und dem SPD-geführten Arbeitsministerium über die nicht ausreichend geprüften Schutzmasken geführt haben.
Nach Informationen des Spiegel sollen zahlreiche Masken auch lediglich auf "Grundlage einer Dokumentenprüfung" durch eine Sonderzulassung ins Land gekommen sein. Diese sollten dann "nachprüft werden". Wie viele der Masken tatsächlich im Labor geprüft wurden und wie viele bereits im Umlauf waren, ist jedoch kaum noch nachvollziehbar. Das Arbeitsministerium sperrte sich deshalb gegen die "quick-and-dirty"-Variante der Prüfung und die Verteilung der entsprechenden Schutzmasken.
Zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Arbeitsministerium führte dies in den vergangenen Monaten immer wieder zu Streit, da Spahn und seine Kollegen die Masken unbedingt unter das Volk bringen wollten. Zwischenzeitlich habe das Bundesgesundheitsministerium immer wieder vorgehabt, die Masken an Obdachlose, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger zu verteilen. Das für die Sicherheit der Schutzmasken zuständige Arbeitsministerium habe jedoch seine Zustimmung verweigert.
Bis heute sitzt der Bund deshalb auf Hunderten Millionen unbrauchbaren Masken im Wert von schätzungsweise einer Milliarde Euro. Als Kompromiss soll in den nächsten Wochen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vereinbart werden, um die Masken in der nationalen Gesundheitsreserve einzulagern, bis diese ihr Verfallsdatum erreichen. Von der Reserve können diese maximal in einem Katastrophenfall ausgegeben werden. So könne man verhindern, dass Millionen Menschen sich auf gesundheitsschädliche Masken verlassen, während Spahn sein Gesicht wahren könne, heißt es laut Spiegel in einem Aktenvermerk des Arbeitsministeriums.
Weiter heißt es in einem Aktenvermerk, dass die nicht nachgetesteten Masken nach Erreichen des Verfallsdatums vernichtet werden sollen:
"Eine Abgabe an den Bürger kommt nur im Ausnahmefall infrage."
Und auch in diesem Fall bedürfe es der ausdrücklichen Genehmigung des Arbeitsministeriums.
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