Der Bundestag war durch die Bundesregierung nicht ausreichend über die Griechenland-Verhandlungen 2015 informiert. Zu diesem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Grünen-Fraktion.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Bundesregierung den Bundestag während der Griechenland-Krise vor den entscheidenden Treffen mit den EU-Partnern vorab über ihre Verhandlungslinie hätte informieren müssen.
Die Bundesregierung habe die parlamentarischen Rechte verletzt, als sie den Bundestag Anfang 2015 nicht über ihre Verhandlungslinie über einen möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro informiert hatte. Es wird darauf hingewiesen, dass Artikel 23 des Grundgesetzes die Bundesregierung unter anderem verpflichtet, den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über EU-Fragen zu informieren. Die Bundesregierung sei dieser Verpflichtung an den entscheidenden Tagen im Juli 2015 nicht nachgekommen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte weiter fest, dass ein möglicher vorübergehender Austritt Griechenlands aus der Eurozone "ganz erhebliche Auswirkungen" auf den EU-Integrationsprozess und den Bundeshaushalt gehabt hätte. Das Gericht fügte hinzu, dass aufgrund der "herausragenden Bedeutung" und Komplexität des Falles eine "besonders intensive Beteiligung" des Bundestages erforderlich gewesen sei.
Während der Eurokrise 2015 hatte der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Möglichkeit eines vorübergehenden Austritts Griechenlands aus dem Euro erwogen, falls das Land die notwendigen Reformen nicht umsetze. Dies gab er auch auf dem Treffen der Finanzminister der Eurogruppe im Juli 2015 bekannt.
Letztendlich wurde dieser Vorschlag auf dem anschließenden EU-Gipfel nicht angenommen. Die Grünen kritisierten die Tatsache, dass Schäuble den Bundestag vor dem Treffen mit den Finanzministern der Eurogruppe über seinen Vorschlag nicht informiert hatte.
Am 11. August 2015 hatten sich Athen und internationale Kreditgeber nach eingehenden Konsultationen auf ein drittes Darlehensprogramm geeinigt. Am 19. August 2015 gab der Bundestag während eines Dringlichkeitstreffens grünes Licht für die Bereitstellung neuer finanzieller Unterstützung für Griechenland.
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