Bundesregierung: Keine "Privilegien" für mit Sputnik V oder chinesischem Vakzin geimpfte Bürger

Seit für Geimpfte in Deutschland stetig immer mehr Freiheitsrechte wiederhergestellt werden, taucht die Frage auf, ob für solche Privilegien ausschließlich eine Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Vakzin Voraussetzung sei. Was ist mit jenen Menschen, die sich zwar haben impfen lassen, aber mit dem russischen Sputnik V, einem chinesischen oder dem kubanischen Vakzin?

Frage WARWEG:

"Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung plant, mit deutschen Staatsbürgern umzugehen, die sich in Russland mit Sputnik V haben impfen lassen, oder Deutsch-Serben mit dem chinesischen Vakzin oder Deutsch-Kubaner mit dem kubanischen Vakzin. Gibt es Planungen, wie man mit Personen umgeht, die geimpft wurden mit Impfstoffen, die bisher nicht zugelassen sind in der Bundesrepublik?"

Anwort KAUTZ:

"Herr Warweg, ich weiß nicht, ob sie die letzte Pressekonferenz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verfolgt haben. Da hat er nochmals ganz klar gesagt, dass natürlich auch Menschen die anderen Impfungen anerkannt werden, wenn die Impfstoffe zugelassen sind innerhalb der EU."

Diese Antwort von Hanno Kautz, Pressesprecher des Bundesministeriums für Gesundheit, wirft allerdings weitere Fragen auf.

Werden deutsche Bürger, die sich in Russland haben impfen lassen – zum Beispiel auch Auslandskorrespondenten deutscher Medien, von den für Geimpfte geltenden Freiheiten ausgeschlossen? Müssen sie sich zusätzlich in Deutschland einen Impftoff der Marken BioNTech, AstraZeneca, Moderna oder Johnson & Johnson spritzen lassen?

Wie sieht es mit anderen EU-Bürgern, etwa Ungarn aus, die den russischen Impfstoff Sputnik V verabreicht bekamen oder den chinesischen Impfstoff Sinopharm, der ja immerhin von der Weltgesundheitsorganisation WHO eine Notfallzulassung erhalten hatte?

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