Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen nachgemeldet, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer Partei bekommen hat. Das bestätigte eine Parteisprecherin am Mittwoch auf Anfrage laut der Deutschen Presseagentur. Baerbock steht zusammen mit Robert Habeck seit Januar 2018 an der Spitze der Grünen. Habeck sitzt jedoch nicht im Bundestag.
Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten nicht im Detail öffentlich machen. Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten Einkommensstufen genannt. In Baerbocks Fall ergeben sich daraus Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 von 37.000 Euro. Diese Zahl nannte auch die Bild-Zeitung, die zuerst über die Nachmeldung berichtet hatte.
Grünen-Vorsitzende, die wie Baerbock auch Mitglieder des Bundestags sind, bekommen nach Angaben der Sprecherin für den Parteiposten kein monatliches Gehalt. Wie die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle auch erhalten sie aber Sonderzahlungen, etwa zu Weihnachten. Auch in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe wie im Europawahljahr 2019 gebe es solche Zahlungen, zudem im vergangenen Jahr wegen der Corona-Krise, so die Sprecherin.
"Frau Baerbock hat im März 2021 entsprechende Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war", erklärte die Sprecherin. "Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert."
Vor dem Hintergrund um bezahlten Lobbyismus und Bereicherung durch Maskendeals mehrerer Abgeordneter insbesondere aus der Union hatte sich auch die Große Koalition kürzlich darauf verständigt, die Transparenzregeln für Abgeordnete zu verschärfen.Die Grünen fordern dies schon länger.
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(rt/dpa)