Während in den USA die Zahl der Arbeitslosen nur sehr langsam sinkt, konnten in Deutschland durch Milliarden Kurzarbeitergeldzahlungen knapp 2,2 Millionen Arbeitsplätze gesichert werden – mehr als sechsmal so viele wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Im April 2020 bekamen rund sechs Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Im Juni waren es 5,4 Millionen. Die Zahl der Kurzarbeiter geht langsam zurück. Die Bundesregierung will den Zeitraum für die Zahlung von Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängern.
Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld I sind bereits 2020 massiv gestiegen. Fünf Milliarden Euro mehr hat die Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahr für Arbeitslosegeld I aufgewendet. Während es zum 30. November 2019 noch 13,8 Milliarden Euro waren, haben sich die Ausgaben in diesem Jahr coronabedingt um mehr als ein Drittel auf 18,8 Milliarden Euro erhöht. Im Vergleich dazu sind die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nur geringfügig gestiegen. Im vergangenen Jahr betrugen sie Ende November 13,3 Milliarden Euro, ein Jahr später sind es 0,4 Milliarden Euro mehr.
In beiden Krisen brach die Beschäftigung deutlich weniger stark ein als die Wirtschaftsleistung. So beläuft sich der "Corona-Effekt" laut Bundesagentur für Arbeit auf rund eine halbe Million zusätzliche Arbeitslose, obwohl die Wirtschaftsleistung 2020 um 4,8 Prozent eingebrochen war. Einen stärkeren Absturz gab es in der Nachkriegsgeschichte nur in der Finanzkrise 2009 mit einem Rückgang um 5,7 Prozent.
Im Rahmen der weit verbreiteten Kurzarbeit sank auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im zweiten Quartal 2020 die durchschnittliche Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Beschäftigten um 17,6 Stunden gegenüber dem Schlussquartal 2019.
Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 gilt nur, wenn die jeweiligen Beschäftigten spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten haben.
Mehr zum Thema - Mehr als eine Million Menschen verlor in der Corona-Krise ihren Job