Vor wenigen Tagen warnte der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt vor den negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Dabei gehe es nicht nur um entstandene schulische Bildungsdefizite, sondern vor allem darum, dass Kinder "wichtige Entwicklungsphasen in sozialer Isolation erlebt" hätten. Dies erklärte Reinhardt auf dem 124. Deutschen Ärztetag.
Um die genannten Kollateralschäden von den Kindern abzuwenden, zog der Ärztetag nun ganz eigene Konsequenzen – nachzulesen im Beschlussprotokoll des 124. Deutschen Ärztetages.
Zunächst wird ganz generell festgehalten, dass das deutsche Gesundheitswesen durch die ausgerufene Corona-Pandemie "vor die größte Herausforderung der letzten Jahrzehnte gestellt worden" wäre. Staatsfinanzierte Bonuszahlungen sollten daher nicht nur an die Beschäftigten in Krankenhäusern fließen, sondern auch die Medizinischen Fachangestellten (MFA) sollten eine zusätzliche finanzielle Wertschätzung erhalten, fordert der Ärztetag.
Zuvor verwahrt sich das "Parlament der Ärzteschaft" bereits dagegen, dass vielerorts "Lockerungsschritte des Pandemiemanagements" damit begründet würden, "dass die Intensivkapazitäten der jeweiligen Region nicht erschöpft" seien. Das Argument sei demzufolge jedoch fragwürdig, denn vielmehr gelte:
"Der Übergang von einer Auslastung zu einer Überlastung ist vor allem angesichts der Dauer des pandemischen Geschehens vielerorts fließend."
Seitens der verantwortlichen Politiker – so ist man sich sicher – würde nicht intensiv genug auf die "dramatische Situation auf den Intensivstationen" hingewiesen.
In einem weiteren Beschluss widmet sich dann der Ärztetag auch speziell den Kindern und Jugendlichen und fasst das in einen weiteren Beschluss der "Abgeordneten" zusammen. So wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, "die Forschung zu Impfstoffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sofort" finanziell und organisatorisch zu fördern. Gemeinsam mit seinem deutschen Partner BioNTech lässt etwa der weltgrößte US-Pharmakonzern Pfizer aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) prüfen, ob auch Kinder ab zwölf Jahren mit dessen Vakzin geimpft werden können.
Das STIKO-Mitglied Dr. Martin Terhardt bringt moderat seine Skepsis an dem Vorhaben zum Ausdruck, da das "Risiko-Nutzen-Verhältnis" bei Impfungen von Kindern "ein deutlich anderes" sei als bei Erwachsenen. Die Verläufe einer COVID-19-Erkrankung "sind alle sehr harmlos", hält Terhardt fest.
"(…) Ich erlebe auch in der Elternschaft eine sehr begrenzte Bereitschaft, ihre gesunden Kinder jetzt zu impfen, solange sie nicht wissen, dass der Impfstoff absolut sicher ist und sie kein Risiko eingehen."
Er wünsche sich, dass Politik und Medien "ein bisschen zurückhaltender damit umgehen", da die Datenlage noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehe.
Der Deutsche Ärztetag hingegen fordert stattdessen, eine "proaktive mediale Kommunikation" für die Impfung von Kindern "vorzubereiten und umzusetzen". Als Begründung wird angeführt, dass circa 14 Prozent der Bevölkerung jünger als 16 Jahre alt seien.
"Um in unserem Land eine Herdenimmunität gegen die SARS-CoV-2-Pandemie zu erreichen, muss diese Lücke unbedingt geschlossen werden."
Die zum Ausdruck gebrachte Dringlichkeit ergebe sich aus dem Umstand, dass auch Kinder und Jugendliche mit deutlichen gesundheitlichen Risiken aufgrund einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus zu rechnen hätten. Dies sei der Grund, warum auch bei dieser Bevölkerungsgruppe "die Immunität (…) durch eine Impfung und nicht durch eine Durchseuchung erzielt werden" müsse.
Dann folgt ein Passus, der aktuell für viele, sehr kontroverse Diskussionen unter Beobachtern, Bürgern und Medizinern sorgt. So heißt es in dem Papier des Ärztetages:
"Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden."
Im bundesdeutschen Grundgesetz wird das Recht auf Bildung nicht explizit formuliert. Demzufolge ergibt es sich jedoch "implizit aus den im Grundgesetzt festgeschriebenen Grundwerten". So handelt es sich bei dem Recht auf Bildung um ein international anerkanntes, grundlegendes Menschenrecht. Entsprechend wurde es 1948 im Rahmen der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" erstmals schriftlich festgehalten.
Die sich aus dem eigenen Beschluss ergebende Begründung des Ärztetages lautet, dass nur eine "rechtzeitige Impfung insbesondere auch für Kinder", diese vor gravierenden psychischen und sozialen Kollateralschäden durch einen erneuten Lockdown für diese Altersgruppe" bewahre. Daraus ergebe sich, dass eine "gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe" von Familien nur noch zurückerlangt werden sollte, wenn deren Kinder geimpft sind.
Massive Kritik an Logik und Vorhaben äußerte nun der eingetragene gemeinnützige Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung". So spricht etwa Dr. Steffen Rabe von einer "indiskutablen Forderung" und einer "unerträglichen Anmaßung der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen".
"Als Ärztinnen und Ärzte distanzieren wir uns aufs Schärfste von diesem Papier. Schulen und Kitas können, Schulen und Kitas müssen sofort wieder geöffnet werden, ohne sinnlose Massentests und ohne fragwürdige Impfexperimente an Kindern und Jugendlichen."
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