Im Interview erklärte der Rechtswissenschaftler, dass es seiner Meinung nach gerecht sei, dass Geimpfte ihre Grundrechte teilweise zurückerlangen. Es sei sogar eine Selbstverständlichkeit, dass einige Maßnahmen für Geimpfte nicht mehr gelten. Es sei auch kein Verstoß gegen die Gleichheit, dass man die "Gefährdungslage" im Einzelfall betrachten müsse.
Pestalozza hält es auch für angemessen, dass einige Einschränkungen wie zum Beispiel das Tragen einer Maske für Geimpfte weiterhin gelten sollten, auch wenn es eigentlich nicht notwendig sein sollte. Wenn ein vollständig Geimpfter ohne Maske unterwegs ist, könnte dies bei anderen Aufregung und Ärgernis hervorrufen. Um keine Unruhe entstehen zu lassen, hält das Mitglied der Ethik-Kommission es daher für gerechtfertigt, dass einige Maßnahmen auch für Geimpfte weiterhin gelten:
"Da muss man sich einfach vom Erscheinungsbild her, vom Verhalten her solidarisch zeigen mit dem Rest, die noch nicht an die Impfung gekommen sind."
Pestalozza ist zudem der Meinung, dass der Staat gegenüber jedem einzelnen Bürger eine Schutzpflicht habe, man könne dies nicht jedem Einzelnen selbst überlassen. Dazu gehöre auch, dass der Staat den Bürger manchmal bevormunden müsse:
"Wenn wir uns unvernünftig verhalten, muss der Staat letztendlich eingreifen."
Unter bestimmten Umständen, wenn sich etwa herausstellen sollte, dass die Zahl der Impfunwilligen so groß sei, dass man die sogenannte Herdenimmunität nicht erreiche, würde der Professor dafür plädieren, dass ein Impfzwang eingeführt wird. Auch unter diesem Aspekt hält es Pestalozza für richtig, dass Geimpften die Grundrechte "zurückgegeben werden":
"Das könnte die Impfwilligkeit beflügeln."
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