Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen ab

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. Das Gericht teilte am Mittwoch in Karlsruhe mit:

"Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist."

Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt (Az.: u.a. 1 BvR 781/21).

Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte, auch im privaten Raum, zu begrenzen. "Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck", heißt es in dem Beschluss. Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. Allerdings sehe man auch nicht "eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen".

"Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greift tief in die Lebensverhältnisse ein", heißt es in der Mitteilung. Die Folgen wirkten sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus. Allerdings falle sie in einen Zeitraum, in dem Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft "keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben". In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.

Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren vor eineinhalb Wochen in Kraft getreten. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr. Mit deutschlandweit einheitlichen Regelungen will die Politik einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff bekommen.

Mehr als 250 Verfahren gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind schon beim obersten Verfassungsgericht Deutschlands eingegangen. Manche richten sich nach früheren Angaben eines Sprechers gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind Anwälte, aber auch Politiker aus dem Bundestag.

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(dpa/rt)