Durch Maskenskandale und schleppender Impfstrategie wuchs zunehmend auch der Frust in der Bevölkerung über das Corona-Management der Bundesregierung. Wie eine aktuelle Umfrage der Alliance of Democracies, einem Think Tank des Ex-NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, ergab, sind 55 Prozent der befragten Personen in Europa mit dem Vorgehen ihrer Regierungen unzufrieden. In Deutschland waren zudem 48 Prozent der Meinung, dass die Bundesregierung die Freiheit der Menschen zu sehr eingeschränkt habe.
Da in der Zwischenzeit das Impftempo zugenommen hat und sich immer mehr Menschen impfen lassen, stellte sich die Frage, ob man die Einschränkung der Grundrechte für diese Personengruppe wieder zurücknehmen könnte. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ließ eine entsprechende Verordnung ausarbeiten, die es Geimpften und Genesenen ermöglichen soll, ohne vorherige Tests einkaufen oder zum Friseur zu gehen. Zudem sollte die in der sogenannten "Bundesnotbremse" vereinbarte bundesweite Ausgangsbeschränkung und Kontaktsperre wegfallen. Bei privaten Treffen mit Ungeimpften würden sie demnach nicht mehr als "weitere Person" gelten und könnten somit ganz normal wie vor der Coronakrise Freunde und Familien besuchen.
Am Dienstag beschloss das Bundeskabinett die vom Justizministerium erarbeitete Verordnung. Es sei "ein wichtiger Schritt hin zur Normalität", so Lambrecht. Der Bundestag und Bundesrat müssen nun aber noch zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann.
Wenn sich nun aber zwei oder mehr geimpfte Elternpaare beispielsweise zu einer Geburtstagsfeier treffen, was laut Kabinettsbeschluss möglich sein wird, dürfen sie dann aber auch ihre nicht geimpften jugendlichen Kinder zum Besuch mitnehmen? Das wollte RT DE bei der Bundespressekonferenz am Mittwoch von den zuständigen Ministerien in Erfahrung bringen.
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