Laut mehreren Medienberichten werden gegen Geimpfte und von einer Infektion Genesene bereits am kommenden Wochenende von den Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie befreit. Bild und Der Tagesspiegel verwiesen am Montagnachmittag auf entsprechende Plänen und Vorlagen der Bundesregierung.
Die "Befreiungen" würden für bisherige Restriktionen bei privaten Treffen und von Ausgangssperren gelten. Von der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot solle niemand ausgenommen werden. Eine Vorlage des Kabinetts, die auf Vorschlägen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) beruht, könnte am Donnerstag vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat beschlossen werden.
"Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaats", erklärte Lambrecht. "Das Grundgesetz lässt Einschränkungen der Grundrechte nur zu, wenn es eine besondere Rechtfertigung gibt." Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte dem Tagesspiegel: "Die Verordnung mit Erleichterungen für Geimpfte soll noch in dieser Woche verabschiedet werden."
Von Geimpften und Genesenen gingen nur geringe Gefahren aus, deshalb seien Kontaktbeschränkungen oder Ausgangsbeschränkungen für sie weder notwendig noch begründbar. "Wir müssen schnell handeln, bevor Gerichte sich genötigt sehen, die Beschränkungen für Geimpfte aufzuheben. Diese Blamage kann sich die Politik ersparen", so Fechner.
Nach den Plänen können vollständig Geimpfte und Genesene sich ohne Begrenzung privat treffen. Bei anderen Treffen müssen sie nicht mitgezählt werden. Die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt für sie dann nicht mehr.
Um in den Genuss der Befreiungen zu kommen, müssen Geimpfte einen Nachweis "hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache auf Papier oder in einem elektronischen Dokument" vorlegen. Der gelbe Impfpass ist ein solches Dokument. Als "genesen" gilt, wer den Nachweis eines positiven PCR-Tests vorlegen kann, der "mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt".
Die Bundesregierung versucht, ihre Pläne mit dem Vorhaben eines "grünen Passes" der Europäischen Union in Übereinstimmung zu bringen. Bis Ende Juni soll dieser einsatzbereit sein.
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