Die Möglichkeit einer Impfung gegen das Virus SARS-CoV-2 für Kinder ist in der aktuellen "Schul-Hygiene-COVID-19-Verordnung" des Landes Berlin bereits festgeschrieben. In Parapgraph fünf der Verordnung in der Fassung vom 17.04.2021 wird die umstrittene Testpflicht für Schüler festgeschrieben:
"Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht, an Betreuungsangeboten und am Mittagessen in der Schule nur gestattet, wenn sie sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen für sie ein Unterrichts- oder Betreuungsangebot in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist."
Im folgenden Satz wird festgestellt, dass die Testpflicht nicht besteht, wenn das Kind eine vollständige Impfung gegen das Virus nachweisen kann. Dort heißt es:
"Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Schule einen Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 vorlegt und die für den vollständigen Impfschutz nötige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt."
Impfungen von Kindern gelten als besonders umstritten, weil diese von der Krankheit nur in sehr geringem Ausmaß betroffen sind und auch als Überträger des Virus nur eine untergeordnete Rolle spielen. Erst durch die massenhafte Testung von Kindern an Schulen und Kindergärten kam es in den vergangenen Wochen zu einer höheren Zahl positiver Testergebnisse.
Derzeit gibt es keinen für Kinder und Jugendliche im Alter von unter 16 Jahren zugelassenen Impfstoff. Das Unternehmen BioNTech und sein US-Partner Pfizer beantragten am Freitag die Zulassung eines Impfstoffes für Zwölf- bis 15-Jährige bei der europäischen Zulassungsbehörde EMA. Diese Ankündigung wurde von deutschen Politikern zum Teil euphorisch begrüßt.
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