Das Familiengericht in Weilheim (Oberbayern) hat Mitte April eine Schülerin von der Pflicht befreit, im Schulunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gab einem Antrag der Eltern statt. Das berichtet der Bayerische Rundfunk (BR).
Damit werde aber nicht die Verordnung des Landes gekippt. Für deren rechtliche Überprüfung sei das Verwaltungsgericht zuständig, nicht ein Familiengericht. Das Kultusministerium des Freistaates wies darauf hin, dass die Regelungen zum Infektionsschutz "in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuft" seien.
Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft München II, ob wegen der Entscheidung in Weilheim Ermittlungen eingeleitet werden müssen. "Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab", so eine Sprecherin gegenüber dem BR.
Ähnlich wie bei dem Fall in Weimar (siehe unten "Mehr zum Thema") seien diese Anzeigen wegen "Rechtsbeugung" erstattet worden. In einer Stellungnahme brachte der Bayerische Elternverband zum Ausdruck, man könne nicht verstehen, warum in diesen Fällen das Familiengericht zuständig sein solle. Rechtliche Beurteilungen von Hygienekonzepten an Schulen unterlägen allein den Verwaltungsgerichten.
Online erhältlich ist ein Mustervordruck, mit dem Eltern – ohne die Gefahr anfallender Kosten – eine "Anregung" an ein Familiengericht stellen können. Einer Zuständigkeit der Familiengerichte widerspricht die "Neue Richtervereinigung". In einer Presseerklärung betont sie: "Hier wird auf Biegen und Brechen eine Zuständigkeit konstruiert, der man allzu deutlich das persönliche Anliegen anmerkt, sich zur Maskenpflicht in Schulen schlagkräftig zu äußern." Die Neue Richtervereinigung wurde 1987 gegründet. Ihr Anliegen ist die demokratische Kontrolle der Justiz.
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