Die Grünen-Politikerin Renate Künast hält es für sich und andere als eine "energiefressende Lebensaufgabe", ständig "falsche Zitate zu suchen und diese zu melden". Sie fühlt sich von der Häme im Netz verfolgt. Damit soll nun Schluss sein. Die Politikerin nimmt es dafür mit dem Technologie-Giganten Facebook auf. Künast will ein Grundsatzurteil erzwingen, damit auch andere vor Hass im Netz geschützt werden. Die Politikerin zu ihrer Motivation:
"Ich möchte für alle Betroffenen erreichen, dass das Vorgehen gegen Falschzitate nicht zu ihrer energiefressenden Lebensaufgabe wird."
Die Klage hierzu ging am Freitag beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Künast wird durch den Rechtsanwalt Matthias Pilz beraten und erhält Unterstützung der Beratungsgesellschaft HateAid sowie von der Alfred Landecker Foundation. Die Organisation schreibt über ihre Mission gegen die "digitale Gewalt":
"Es ist uns wichtig, die Themen Hass im Netz und digitale Gewalt immer wieder in die Öffentlichkeit zu tragen. Wir wollen eine gesellschaftliche Debatte in Politik, Strafverfolgungsbehörden und in der breiten Öffentlichkeit anstoßen, wie mit digitaler Gewalt künftig umgegangen werden soll."
Ein Facebook-Nutzer hat bislang die Möglichkeit einen Tweet oder Post zu melden. Die Verbreitung einer Fotomontage von Künast mit einem Falschzitat im Internet hatte die Politikerin jedoch nicht verhindern können. Das tausendfach geteilte Falschzitat kursiert seit Jahren im Netz. HateAid verweist darauf, dass der Tatbestand der üblen Nachrede im Internet mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist. Die Überprüfung eines gemeldeten Eintrags bei Facebook ist jedoch bislang sehr langwierig.
Der Technologiegigant Facebook hatte Künast über HateAid bereits gewisses Entgegenkommen signalisiert und wollte alle Beträge löschen, in denen das falsche Zitat der Politikerin vorkommt. Die Kläger aber geben sich damit nicht zufrieden. Sie wollen eine grundsätzliche Löschpflicht und keine Einzelfallentscheidung, womöglich nur aufgrund der Bekanntheit Künasts.
Künast hatte bereits im Jahr 2019 geklagt. Im Februar 2020 entschied das Berliner Kammergericht, dass mehrere Einträge in den sozialen Medien über die Person Künast als Beleidigung zu werten sind, darunter auch sexistische Beleidigungen. Künast hatte aber nach dem Urteil angekündigt, weiter klagen zu wollen:
"Natürlich freue ich mich über diesen Erfolg und wahrscheinlich viele andere Betroffene auch. Solange aber Beleidigungen und Androhungen im Netz gezielt stattfinden, werden ich und andere weiter klagen. Ziel muss es doch sein, dass auch das Recht im Digitalen Zeitalter ankommt."
Zuvor hatte das Berliner Landgericht noch entschieden, die Facebook-Einträge über Künast seien noch hinnehmbar und es handele sich nur um Meinungsäußerungen. Angesichts ihrer Rolle als Politikerin sei sie öffentlicher Kritik ausgesetzt und müsse dies akzeptieren.
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