In Niedersachsen sorgte eine Anfrage des Ordnungsamtes an die evangelischen Kirchen im Landkreis Oldenburg für einige Irritation: Das Amt hatte die Herausgabe der Konfirmationstermine sowie Namen und Adressen der Konfirmanden gefordert. Grund für die Anfrage: Das Ordnungsamt behauptet, es könne nach den Konfirmationsgottesdiensten zu größeren Familienfeiern kommen, die aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen jedoch verboten sind.
Die Leiterin des Ordnungsamtes, Sonnhild Lindemann, bestätigte auf Anfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass man bei "einer Reihe" von evangelischen und freikirchlichen Gemeinden angefragt habe. Als Begründung führte sie an, dass in letzter Zeit "unendlich viele Anfragen" von Familien mit der Bitte um Ausnahmegenehmigungen für private Feiern im Anschluss an den Gottesdienst eingegangen seien. Angesichts der hohen Inzidenzzahlen seien jedoch keine Ausnahmen möglich:
"Wir haben die Aufgabe, die Einhaltung der Corona-Verordnungen zu kontrollieren."
Das Ordnungsamt geht weiterhin davon aus, dass die Familien sich dennoch nicht an die Regelung halten werden.
"Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass etliche Familien nicht bereit sind, die Corona-Verordnungen einzuhalten", sagte Lindemann.
Die Anfrage sei mit dem Hintergrund erfolgt, dass das Ordnungsamt im Vorfeld über Orte von potenziell größeren Familienfeiern im Rahmen der Konfirmation informiert sein wollte. Anlassunabhängige pauschale Kontrollen solle es aber angeblich nicht geben. Wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes jedoch ungewöhnlich viele Autos vor den jeweiligen Adressen vorfänden, könne es durchaus zu Kontrollen durch die Polizei kommen.
Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen reagierten jedenfalls irritiert auf die Anfrage des Ordnungsamtes und sehen keine rechtliche Grundlage für die Herausgabe der Daten. Benjamin Simon-Hinkelmann, Sprecher Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, sagte:
"Wir sehen derzeit weder einen Anlass noch eine rechtliche Grundlage für die Herausgabe der Daten."
Lediglich die bereits online und in Gemeindebriefen abrufbaren Informationen, welche Jugendlichen wann konfirmiert werden, dürfen weitergegeben werden. Aus Datenschutzgründen ist es jedoch nicht erlaubt, Adressen weiterzugegeben. Dafür benötige man die schriftliche Einwilligung der Eltern.
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