Nach gekipptem Mietendeckel: Droht jetzt der Kollaps für die sozial Schwächsten?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist bislang offen, wie mit den "aufgelaufenen" Differenzbeträgen umgegangen werden soll. Eine Nachzahlung auf einen Schlag würde die sozial Schwächsten in große Bedrängnis führen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den im Land Berlin geltenden sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Dieser sah vor, dass Wohnungsmieten ab einer bestimmten Höhe gekappt wurden. Faktisch waren damit seit November 2020 die Mieten für rund 340.000 Berliner Haushalte abgesenkt worden. Mit dem Karlsruhe-Urteil bleibt nun offen, ob der so seit November aufgelaufene Differenzbetrag durch die Mieter nachträglich gezahlt werden muss.

Dies wiederum könnte einige Mieter in große wirtschaftliche Bedrängnis bringen, wie die Welt am Sonntag berichtet. Demnach gehe die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen pauschal davon aus,

"dass jeder zehnte Betroffene potentiell in eine wirtschaftliche Notlage gerät, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen."

Das wären dann also rund 34.000 Haushalte. Hinzu kommt noch ein weiterer Aspekt – die Frage nach dem Umgang mit den sogenannten "Schattenmieten". Dabei handelt es sich um Mieter, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen oder eine Mieterhöhungsankündigung erhalten haben. Einige Vermieter hatten dabei die Zusage verlangt, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, sollte das Gesetz gekippt werden. Der Senat schätzt die Zahl der "Schattenmieten"-Verträge auf rund 57.000, wie die FAZ berichtet. Wie mit dem Thema umgegangen werden soll, ist bislang offen.

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