Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem Eilverfahren die in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt geltende nächtliche Ausgangssperre für "offensichtlich rechtswidrig" erklärt. Ein derartiger Eingriff in die Grundrechte hätte nur angeordnet werden dürfen, wenn der Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ohne diese Maßnahme gefährdet würde, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung.
Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz und der Kreis Mainz-Bingen setzten nach dem Gerichtsbeschluss die Maßnahme aus.
Die Stadt prüfe die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom Donnerstag und werde dann entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlege, zitiert die Nachrichtenagentur dpa den Sprecher der Landeshauptstadt, Marc André Glöckner. Der Landkreis schloss sich dem an.
Das Verwaltungsgericht habe in einem Eilverfahren gegen die Ausgangssperre die aufschiebende Wirkung angeordnet. Damit habe die Ausgangssperre, die von 21.00 bis 5.00 Uhr galt, bis auf Weiteres keine Gültigkeit. Polizei und Ordnungsamt in Stadt und Kreis überwachten die Ausgangssperre nicht mehr, heißt es in dem dpa-Bericht. Die Entscheidung sei mit der Landesregierung abgesprochen.
Laut Gericht genüge es nicht, wenn der Verordnungsgeber lediglich davon ausgehe, die Ausgangsbeschränkungen würden zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen bzw. der Verbreitung entgegenwirken.
Die Ausgangssperre galt in Mainz seit dem 1. April. Die Stadt griff zu dieser Maßnahme, nachdem die Corona-Inzidenz an mehreren Tagen über 100 lag. Man durfte die eigene Wohnung nur in begründeten Ausnahmefällen nach 21 Uhr verlassen. Auch die Außengastronomie in Mainz musste wegen der steigenden Zahl der Corona-Fälle wieder schließen. Die Gaststätten dürfen lediglich Abhol-, Liefer- und Bringdienste anbieten.
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