"In Gesetz gegossenes Misstrauensvotum": Landkreistag kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Deutsche Landkreistag hat die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert. Der Präsident des Deutschen Landkreistags Reinhard Sager bezeichnete den Entwurf als ein "in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen".

Der Deutsche Landkreistag hat die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das bundesweit einheitliche Corona-Maßnahmen vorsieht und dadurch dem Bund mehr Macht verleiht, scharf kritisiert. Der Präsident des Deutschen Landkreistags Reinhard Sager (CDU) sagte gegenüber Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der geplante Gesetzesentwurf sei ein "in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen". Der Bund verlasse damit den Modus der gemeinsamen Krisenbekämpfung und wolle direkt vor Ort Maßnahmen anordnen.

Es sei zudem fraglich, so Sager, "passgenaue Lösungen für höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben". Bundesweite Lösungen seien "gerade nicht das Gebot der Stunde". Die Corona-Lage sei von Ort zu Ort sehr unterschiedlich, daher sei ein "pauschales Agieren nicht treffsicher genug". Anders als der Deutsche Landkreistag hatte der Deutsche Städtetag die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes begrüßt.

Der Entwurf für ein schärferes Infektionsschutzgesetz ermöglicht dem Bund mehr Handlungsmöglichkeiten in der "epidemische Lage von nationaler Tragweite". Bisher lagen die Kompetenzen für Corona-Maßnahmen formal bei den Bundesländern. Der Entwurf sieht unter anderem bundesweite Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 vor. Weitere Regelungen betreffen die Schließungen von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen.

In der kommenden Woche soll das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden und dann in den Bundestag zur Abstimmung gehen. Vertreter der CDU wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble machten bereits deutlich, dass dieser den Gesetzentwurf dann im Eilverfahren beschließen könne.

Mehr zum Thema - Entwurf der Bundesregierung: Ausgangssperren ab 21 Uhr und nur noch Kontakt zu einer Person