Am Donnerstag hatte das Amtsgericht Weimar in einem Eilverfahren (Aktenzeichen: 9 F 148/21) zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung untersagt, den Schülern eine Maskenpflicht und Schnelltests vorzuschreiben. Begründet hatte es das Gericht damit, dass diese Maßnahmen "unverhältnismäßig" seien und dies die Kinder "in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl gefährdet". Zudem hätten die Schulen einen Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten, da die Kinder "einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht" hätten.
Nachdem die Meldung bereits in den Medien kursierte, meldet sich nun umgehend das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu Wort. In einer Stellungnahme macht das Ministerium deutlich, dieser Beschluss des Amtsgerichts Weimar habe "keine Auswirkungen für Thüringen".
Der Beschluss könne höchstens eine "rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten entfalten. Vorliegend seien das "zwei Schüler" – die beiden Söhne der Mutter, die das Verfahren beim Amtsgericht Weimar angeregt hatte. Das Bildungsministerium stehe zum Umgang "mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern …mit den Schulen im Austausch". Über die beiden Schüler hinaus "gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter". Das Bildungsministerium macht deutlich:
"Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordnet(en) wurden. Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen."
Ob der gerichtliche Beschluss überhaupt eine "rechtliche Wirkung entfaltet und Bestand haben kann", solle nun "obergerichtlich überprüft werden". Das Bildungsministerium werde diesbezüglich "schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses anstrengen".
Das Bildungsministerium hat "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel" an dem Beschluss des Amtsgerichtes, dessen Zuständig als "Familiengericht in Sorgerechtsfragen" sich "auf Fragen des Sorgerechts" beschränke. Die "Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung" obliege hingegen den Verwaltungsgerichten. Außerdem könnten "nur konkret benannte natürliche oder juristische Personen Adressat von gerichtlichen Ge- oder Verboten sein".
Es sei nicht möglich, solche an die "Leitungen und Lehrer zweier Schulen" zu adressieren. Schließlich kritisierte das Thüringer Bildungsministerium noch, dass "eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses bisher nicht erfolgt" sei – der Beschluss liege noch nicht den Schulen und der Landesregierung "in schriftlich ausgefertigter Form vor".
In einem Kommentar unter dem Tweet des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass laut Gerichtsbeschluss die vom Gericht angeforderte Stellungnahme des Freistaats Thüringen nicht erfolgt sei. Der Nutzer fragte:
Warum äußerte man sich nicht dazu? Jegliche Maßnahme wird doch sicherlich wissenschaftlich und medizinisch untermauert werden können? Somit hätte man doch das ganze gleich beenden können?
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