Corona-Irrsinn: Bistrobesitzer soll für Angestellte Strafe zahlen, die es nicht gibt

In einer bayerischen Kleinstadt wird ein Bistrobesitzer aufgefordert, mehrere Tausend Euro an Bußgeld zu zahlen. Er habe seine Mitarbeiter nicht über Hygienevorschriften und Corona-Schutz informiert. Das Bistro ist jedoch schon seit langem geschlossen, die Angestellten gibt es nicht.

Fünf Monate schon ist "Kerim's Bistro" des gleichnamigen türkischstämmigen Besitzers Kerim Karabulut im bayerischen Pfarrkirchen geschlossen. Ein Take-away-Geschäft lohnt sich in dem kleinen Ort nicht. Letzten Herbst kam die Polizei im Bistro von Karabulut vorbei. Dieser hätte das Papier "Hygienekonzept Gastronomie Vorlage" in seinem Bistro aufhängen und an seine Mitarbeiter aushändigen müssen. Nun droht ihm laut einem Bericht der Welt ein Bußgeld von mehreren tausend Euro plus 253,50 Euro Bearbeitungsgebühr. Seit Juli letzten Jahres hat Karabulut aber keine Mitarbeiter mehr. 

In dem Hygienekonzept-Formular verpflichtet sich der Gastronom das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Gästen und Mitarbeitern sowie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sicherzustellen.   

Der Bistro-Besitzer zog einen Anwalt zu Rate und hoffte, von dem Bußgeld befreit zu werden. Letztlich wurde dieses um die Hälfte reduziert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein ausgedrucktes Hygienekonzept auch der Selbstkontrolle diene. Diesem sei Karabulut nicht nachgekommen. Ihm wird zudem vorgeworfen, eine Reinigungskraft beschäftigt zu haben. Auch dieser hätte das Hygienekonzept ausgehändigt werden müssen. 

Zu zahlen sind jedoch auch die Gerichtskosten, die sich auf 800 Euro belaufen. Von den staatlichen Corona-Hilfen erhielt Karabulut 1.400 Euro. Ein Bestattungsunternehmer des Ortes eilte dem Mann zu Hilfe und kaufte Gutscheine in Höhe von 2.000 Euro, damit dieser die Zahlung leisten kann. Auch ein öffentlicher Spendenaufruf wurde gestartet, um dem Betroffenen dabei zu helfen, "die deutsche Bürokratie zu überleben". 

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