Corona-Testpflicht für Einzelhandel in Brandenburg gekippt

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die Corona-Testpflicht für Kunden des Einzelhandels in Brandenburg gekippt, da die Allgemeinverfügung "nach summarischer Prüfung rechtswidrig" sei. Die Auswirkungen des Urteils sind derzeit aber noch unklar.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) mit einer Allgemeinverfügung erlassene Corona-Testpflicht für den Einzelhandel gekippt, wie Gerichtssprecher Ruben Langer am Dienstag mitteilte. Die Allgemeinverfügung erwies sich "nach summarischer Prüfung als rechtswidrig". Sie sei "inhaltlich nicht hinreichend bestimmt".

Nach einem Bericht der Potsdamer Neuesten Nachrichten hatte der Baumarkt Hornbach die gerichtliche Überprüfung in einem Eilantrag angestrengt. Und das, nachdem die Stadt Potsdam am vergangenen Samstag angeordnet hatte, dass das Einkaufen im Einzelhandel nur nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests möglich sei. Läden des täglichen Bedarfes wie Supermärkte, Apotheken, Drogerien und der Buchhandel seien davon jedoch nicht betroffen.

Derzeit ist noch unklar, welche Auswirkungen das Urteil hat, da die Inzidenz in Potsdam seit drei Tagen über 100 liegt und die Stadt laut Corona-Eindämmungsverordnung des Landes die "Notbremse" ziehen müsste. Allerdings hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag eine geänderte Corona-Eindämmungsverordnung vorgestellt, der zufolge Baumärkte offenbleiben sollen. Was dies für die Testpflicht und das Urteil des Verwaltungsgerichtes bedeutet, ist noch unklar.

Vonseiten des Einzelhandels hatte es viel Kritik an der Testpflicht gegeben. Die Händler befürchten, dass viele potenzielle Kunden durch die Testpflicht abgeschreckt werden und diese weitere Hürde dazu führe, dass noch weniger Menschen einkaufen gehen, obwohl die Läden geöffnet sind. Nach Informationen der Potsdamer Neustens Nachrichten soll der Hornbach-Baumarkt bereits am Samstag die Pflicht zum Testen nicht umgesetzt haben, Konsequenzen gab es bisher jedoch nicht. Die Stadt kündigte lediglich an, zur Testpflicht aufklären zu wollen.

Die Testpflicht für den Einzelhandel betrifft jedoch nicht nur Brandenburg: Auch in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern sind Corona-Schnelltests Voraussetzung für die Öffnung des Einzelhandels. Derzeit ist noch offen, inwiefern das Urteil aus Potsdam Auswirkungen auf die Verordnungen hat.

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