So fließt Staatshilfe indirekt an die Aktionäre. Lena Blanken von der Organisation "Finanzwende" hält das für betriebswirtschaftlich falsch. Bei ntv sagte sie:
"Daimler ist ein eindrücklicher Fall, unter anderem weil Konzernchef Ola Källenius selbst vorgerechnet hat, dass das Kurzarbeitergeld dem Unternehmen Einsparungen von 700 Millionen Euro gebracht hat."
Außerdem sei die Daimler AG sehr aktiv dabei gewesen, nach immer mehr Hilfe etwa in Form von Kaufprämien zu rufen. Am Ende hätten sie dann eine Lkw-Kaufprämie und eine erhöhte Prämie für E-Autos bekommen. Und jetzt sollen 1,4 Milliarden Euro Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden, deutlich mehr als im letzten Jahr. Auch BMW, VW oder Adidas und viele mehr planen, Dividenden zu zahlen, obwohl sie im vergangenen Jahr Steuerzahlergeld als Stütze angenommen hatten.
Bisher behandelt die Bundesregierung die unterschiedlichen Hilfen nach einem doppelten Standard. Für die Corona-Hilfen der staatlichen Förderbank KfW und den Wiederaufbaufonds gilt bereits die Bedingung, dass keine Dividenden ausgeschüttet, Aktien zurückgekauft oder Boni gezahlt werden dürfen, solange die Hilfen nicht zurückgezahlt wurden.
Für das Kurzarbeitergeld gilt das nicht, denn das ist keine klassische Hilfsleistung. Es ist zwar im ursprünglichen Sinn eine Versicherungsleistung, für die sowohl Beschäftigte wie Unternehmer Beiträge gezahlt haben. In der Krise wurde das aber massiv ausgeweitet. Der Staat hat bisher mehr als 10 Milliarden Euro aus Steuermitteln dazugegeben.
Bei der Daimler AG waren zwischenzeitlich bis zu 80 Prozent der Belegschaft in Kurzarbeit. Tausende Stellen wurden gestrichen, und trotzdem flossen Staatshilfen, während Aktionäre doppelt profitieren: sowohl von dem gestiegenen Aktienkurs und von der Dividendenausschüttung.
Manche Unternehmen begründeten im vergangenen Jahr, sie könnten trotz Kurzarbeitergeld Dividenden ausschütten, da diese ja nicht auf dem Ergebnis des laufenden, sondern dem des Vorjahres beruhten. Nun ist heute aber das Vorjahr 2020 das (erste) Krisenjahr. Trotzdem erhöht beispielsweise die Daimler AG die Dividendenausschüttung an ihre Aktionäre um 50 Prozent.
Während die Großen in der Wirtschaft mit solchen Tricks meist durchkommen, prüfen bundesweit die Förderbanken der Länder derzeit, wem sie im ersten Lockdown zu Unrecht Geld überwiesen haben. Ein Beispiel ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Bis zum 2. März wurden rund 1.300 Vorgänge als Verdachtsfälle identifiziert, von denen sich nach detaillierter Prüfung aktuell bei 825 Fällen die Verdachtsmomente erhärtet oder bestätigt haben. Definitive Strafanzeigen durch die Investitionsbank wurden bislang bereits in insgesamt 151 Fällen gestellt.
Auch die Sächsische Aufbaubank hat bereits Strafanzeigen erstattet – und zwar in 148 Fällen. Zu Unrecht ausgezahlte Soforthilfen verlangen die Förderbanken zurück. Die Schäden halten sich allerdings noch in Grenzen. Die Sächsische Aufbaubank hat in rund 400 Fällen bislang Soforthilfen von 3,1 Million Euro zurückverlangt. Dabei hat jede Landesbank ihr eigenes Prüfverfahren, eigene Kriterien und ein eigenes Prüftempo. Hier geht es um Millionen, bei den Großfirmen geht es allerdings um Milliarden Euro.
Bei der Auszahlung der Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen hatte das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) die Bankverbindungen der Antragssteller noch nicht einmal mit den Daten der Finanzämter abgeglichen.
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